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Die Zerstörungen durch Motocross-Fahrer in den Wäldern um Gröben wollen Landratsamt und Waldbesitzer nicht länger hinnehmen – für die Verursacher der Schäden kann es teuer werden

(ty) In den Wäldern um Gröben in der Gemeinde Gerolsbach wurden in den vergangenen Jahren Motocross-Fahrer verstärkt zum Problem. „Mit ihren geländegängigen Maschinen fahren sie abseits befestigter Wege durch den Wald und richten dabei erhebliche Schäden an“, heißt es aus dem Landratsamt. Der in der Kreisbehörde angesiedelte Jagdbeirat und die Arbeitsgemeinschaft Jagdgenossenschaften im Bauernverband hatten deshalb jetzt zu einem Ortstermin geladen, an dem auch die staatliche Forstverwaltung teilgenommen hat. Klar wurde: Die Behörde wollen die Zerstörungen im Wald nicht länger hinnehmen und werden deshalb verschiedene Maßnahmen ergreifen – für die Verursacher der Schäden kann es jedenfalls teuer werden.

„Zunächst verstößt dieses Verhalten gegen die Straßenverkehrsordnung, was mit Bußgeldern in Höhe bis zu 2000 Euro geahndet werden kann, und gegen die privaten Eigentumsrechte der geschädigten Waldeigentümer“, sagt eine Sprecherin des Landratsamts. „Für diese Schäden haften alle Täter als Gesamtschuldner, so dass der gesamte Schaden von einem einzigen Täter eingefordert werden kann“, erläutert Niklas Hafenrichter, neuer Abteilungsleiter am Landratsamt und zuständig für den Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Dieses Bild zeigt Schäden durch Motocrossfahrer in den Wäldern um Gröben. Fotos: Landratsamt

Die Naturschutzbehörde hat außerdem die Tötung von Uhu-Jungen festgestellt. „Der äußerst seltene Uhu, der nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt ist, brütet bei uns auf dem Boden und ist daher für Störungen durch Motocrosser besonders anfällig“, sagt Anita Engelniederhammer, die Leiterin der Naturschutzbehörde am Landratsamt. Deshalb würden hier Bußgelder verhängt, die mehrere tausend Euro betragen können. Zudem werde das zur Tatbegehung verwendete Motorrad eingezogen.

In einem ersten Schritt sollen nun Schilder aufgestellt werden, die klar auf das Verbot und die drohenden schweren Folgen hinweisen, berichtet die Kreisbehörde. So sollen die Täter sensibilisiert und an deren Selbstverantwortung appelliert werden. „Gleichzeitig werden die Motocross-Clubs gebeten, ihre Mitglieder auf die Folgen solchen Verhaltens hinzuweisen und sie eindringlich zu warnen“, so Hafenrichter. „In den Wäldern werden Wildschutzzäune an besonders sensiblen Stellen errichtet, die ein Weiterfahren verhindern.“ Das Landratsamt werde zudem auf die Polizei zugehen mit der Bitte, alle Zu- und Abfahrtswege verstärkt zu kontrollieren, gerade auch Feld- und Nebenwege.

Und auch die Waldbesitzer wollen konsequent mit Anzeigen gegen die Zerstörung ihrer Wälder vorgehen. „Motocross-Sport kann nur auf genehmigten Anlagen betrieben werden“, betont Landrat Martin Wolf (CSU) und stellt klar: „Naturzerstörung ist nicht hinnehmbar.“


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