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Opfer sind zwei siebenjährige Mädchen: Nach dem Vorfall vom Nachmittag des 25. Juli gestaltet sich die Suche nach dem Täter allerdings schwierig – Bisher gibt es keine konkrete Spur zu dem unbekannten jungen  Mann

(zel) Nach einem Vorfall am Nachmittag des 25. Juli in Scheyern ermittelt die Kriminalpolizei wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Das bestätigte heute ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord auf Anfrage unserer Zeitung. Alle Bemühungen der Kripo haben allerdings bislang noch nicht zu einem Beschuldigten geführt. Es gebe noch keine bestimmte Person, gegen die sich der Tatverdacht richte. Will sagen: Die Identität des Täters ist bis dato unbekannt.

 

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Kripo soll Folgendes passiert sein: Am besagten Nachmittag, gegen 16 Uhr, waren zwei siebenjährige Mädchen aus Scheyern von der örtlichen Grundschule aus auf dem Heimweg. Sie waren dabei in Richtung Raiffeisenstraße unterwegs, als sie auf einen jüngeren Mann trafen, der sein Geschlechtsteil entblößt hatte und sich daran verdingte. Zudem soll der Mann dabei den Blickkontakt zu den Kindern gesucht haben.

 

Die beiden Mädchen rannten davon und berichteten daheim von dem Geschehen. Bei der Polizei gemeldet worden ist der Vorfall nach Angaben der Kripo aber nicht sofort nach Bekanntwerden, sondern erst einige Stunden später – nach 20 Uhr. Eine daraufhin eingeleitete Fahndung im Nahbereich des Tatorts hat wohl auch deshalb zu keinem Ergebnis geführt.

 

Was die Ermittlungen zudem erschwert: Es liege keine konkrete Beschreibung des Täters vor, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord. Bekannt ist über den Unbekannten offenbar lediglich, dass es sich um einen jüngeren Mann beziehungsweise einen Teenager handeln soll. Die bisherigen Ermittlungen haben jedenfalls noch zu keinem konkreten Ergebnis geführt, hieß es heute. Es gebe bisher keine bestimmte Person, gegen die sich ein konkreter Tatverdacht richte. Anscheinend fehlt noch jede Spur zu dem Täter.

 

Fest steht dagegen: Die Ermittlungen der Ingolstädter Kripo werden wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern geführt, wie unserer Redaktion bestätigt wurde. Dazu muss man wissen: Exhibitionistische Handlungen vor Kindern gelten juristisch als sexueller Missbrauch von Kindern. Auch der vom Gesetzgeber festgelegte Strafrahmen liegt in einem solchen Fall deutlich höher, als wenn Erwachsene die Opfer von exhibitionistischen Taten sind, erklärt ein Polizei-Sprecher. Während bei Exhibitionismus dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe droht, steht auf sexuellen Missbrauch von Kindern in jedem Fall eine Freiheitsstrafe – und die kann zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen.


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