Der in Deutschland wohnende Pole präsentierte Streifenpolizisten einen Führerschein aus seinem Heimatland, der sich als ungültig erwies.
(ty) Eine verdachtsunabhängige Verkehrs-Kontrolle ist am gestrigen Abend einem 44 Jahre alten Pkw-Lenker im Stadtgebiet von Neuburg an der Donau zum strafrechtlichen Verhängnis geworden und hat einen Fall von "Führerschein-Tourismus" ans Licht gebracht. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute erklärt, war der aus Polen stammende Mann mit seinem Auto auf der Straße "Am Schwalbanger" unterwegs, als er gegen 20 Uhr gestoppt und unter die Lupe genommen worden. Dabei habe sich herausgestellt, dass er bereits seit dem Jahr 2015 in Neuburg wohnhaft sei, "jedoch auf seinem polnischen Führerschein das Erst-Erteilungs-Datum auf das Jahr 2019 datiert ist".
Die Beamten konnten sich, so heißt es weiter, somit erschließen, dass der 44-Jährige nach Wohnsitznahme in Deutschland zur Erlangung einer Fahrerlaubnis sein Geburtsland aufgesucht habe. Ein Polizei-Sprecher erklärt: "Als europäischer Staatsangehöriger ist man verpflichtet, die Führerschein-Prüfung in dem Land abzulegen, in welchem man tatsächlich wohnhaft ist." Somit werde die Fahrerlaubnis des Mannes als nicht gültig angesehen. Die Weiterfahrt des Polen sei deshalb von den Streifenbeamten unterbunden worden. Der 44-Jährige müsse sich jetzt strafrechtlich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.





