Logo
Anzeige
Anzeige

Nachdem die Regierung von Oberbayern einer Zusammenlegung mit der Bundestagswahl eine klare Absage erteilt hat – überlegt man jetzt im Pfaffenhofener Landratsamt, ob man sich damit abfinden soll

(zel) Nachdem die Regierung von Oberbayern gestern auf Anfrage unserer Redaktion recht unmissverständlich erklärt hat, dass eine Zusammenlegung der im kommenden Jahr anstehenden Pfaffenhofener Landratswahl mit der Bundestagswahl 2017 nicht in Frage kommt, gibt es in der Pfaffenhofener Kreisbehörde offensichtlich Gesprächsbedarf. Landrat Martin Wolf (CSU) erklärte heute gegenüber unserer Zeitung, man wolle jetzt beraten, ob man diese Entscheidung so annehme oder sozusagen Einspruch einlege. 

Auf jeden Fall werde man der Regierung von Oberbayern aber zeitnah mehrere Terminvorschläge unterbreiten, kündigte Wolf an. Wenn es nach ihm geht, dann soll der Termin für die im kommenden Jahr stattfindende Landratswahl noch vor der diesjährigen Sommerpause feststehen – und zwar unabhängig davon, ob es nun mit einer Zusammenlegung doch noch klappt oder nicht. 

Wolfs Worten ist aber zu entnehmen, dass er nach wie vor darauf hofft, dass eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl noch gelingen könnte. Wie berechtigt dieser Optimismus ist, darüber kann man momentan nur spekulieren. Die Regierung von Oberbayern hatte sich ja sogar mit dem bayerischen Innenministerium abgestimmt, bevor sie der Zusammenlegung der beiden Urnengänge im Kreis Pfaffenhofen eine klare Absage erteilt hat. 

Der Hintergrund der Überlegungen, die anstehende Pfaffenhofener Landratswahl mit der Bundestagswahl zusammenzulegen, ist indes hinlänglich bekannt: Seit der Amtsenthebung des früheren Landrats Josef Schäch (damals Freie Wähler) finden die Wahlen des Landrats und des Kreistags hier nicht mehr zeitgleich statt. Eine reine Landratswahl lockt aber mutmaßlich weniger Bürger an die Wahlurnen, als wenn zugleich über die Besetzung des 60-köpfigen Kreistags entschieden oder ein Bundestag gewählt wird. 

Hier noch einmal die wichtigsten Fragen sowie die Antworten der Regierung von Oberbayern im Überblick. 

Warum ist eine Zusammenlegung der Pfaffenhofener Landratswahl mit der Bundestagswahl nicht möglich? 
"Die Regierung konnte dem Landratsamt nach Abstimmung mit dem bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vor kurzem mitteilen, dass eine Zusammenlegung des Termins der Landratswahl im Landkreis Pfaffenhofen im Jahr 2017 mit dem Termin der Bundestagswahl 2017 nicht möglich ist. Die Bundestagswahl 2017 findet nicht innerhalb der letzten sechs Monate der Amtszeit des Landrats statt, wie dies Artikel 44, Absatz 1, Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) in einem solchen Fall regelmäßig fordert, sondern erst erheblich später." 

Wer legt den Termin für die Landratswahl fest?
„Der Wahltermin wird von der Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises festgesetzt“, heißt es mit Verweis auf Artikel 44, Absatz 1, Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG). 

Wann wird der Termin festgelegt? 
„Der Wahltermin muss spätestens am 90. Tag vor dem Wahltag festgesetzt sein, da nur so dem Wahlleiter ausreichend Zeit für die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bleibt“, wird unter Verweis auf Paragraf 34, Absatz 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) erklärt. „In der Regel wird der Wahltermin aber erheblich früher festgelegt, wenn – wie im vorliegenden Fall – bereits vorher feststeht, wann die Amtszeit des Amtsinhabers endet.“

Wann findet die Pfaffenhofener Landratswahl 2017 statt?
„Die Landratswahl wird voraussichtlich in den Monaten Mai bis Juli des Jahres 2017 stattfinden; welcher Termin genau festgelegt werden soll, wird derzeit noch geprüft.“

Die weiteren Hintergründe zum dem Thema lesen Sie ausführlich hier.

Bisherige Beiträge zum Thema:

Geht nicht gibt's doch!

Die Qual mit der Landratswahl

Zu kurz gedacht

Straub: Verkürzung der Landrats-Amtszeit gar kein Thema

Erst kommt die CSU, dann lange nichts – und am Ende die SPD


Anzeige
RSS feed