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Der 44-jährige Pkw-Lenker hatte über 1,5 Promille, als er gestern Abend einer 34-Jährigen die Vorfahrt nahm.

(ty) Ein besoffener 44-Jähriger hat am gestrigen Abend im Gemeinde-Bereich von Jetzendorf einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine Frau verletzt worden ist, und sich damit handfeste strafrechtliche Konsequenzen eingehandelt. Wie die Polizei heute berichtet, war der Mann mit einem Toyota – vom so genannten Maxhof her kommend – in Richtung der  PAF7 unterwegs und wollte dann auf diese Kreisstraße nach links in Richtung Jetzendorf abbiegen. Dabei habe er allerdings die Vorfahrt einer 34 Jahre alten Audi-Lenkerin missachtet.

Die aus dem Gemeinde-Bereich von Petershausen stammende Frau habe ein Ausweich-Manöver gestartet. Dabei sei ihr Wagen nach rechts von der Strecke geraten und erst an einem leichten Abhang zum Stehen gekommen. "Zu einer Kollision der beiden Fahrzeuge kam es nicht", teilte die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen mit. Die 34-Jährige habe allerdings leichte Verletzungen erlitten. Sie habe sich später selbstständig zu einem Arzt begeben. Ihr Audi habe abgeschleppt werden müssen. Der Unfall geschah gegen 19.35 Uhr.

Im Zuge der polizeilichen Unfall-Aufnahme sei festgestellt worden, dass der 44-Jährige, der auch im Gemeinde-Bereich von Jetzendorf wohnt, erheblich alkoholisiert gewesen sei. Ein Atem-Test habe einen Wert von umgerechnet 1,56 Promille ergeben. Daraufhin musste der Mann, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem sei sein Führerschein von den Streifenbeamten beschlagnahmt worden. Den wird er vermutlich so schnell nicht wiedersehen. Denn im Zuge der Strafanzeige, die ihn nun erwartet, droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.

Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – wie auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Streifenbeamte schätzten den an dem Audi der 34-Jährigen entstandenen Sachschaden auf 4000 Euro.


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