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Es geht um einen 2,5 Kilometer langen Abschnitt, der auch die Gemeinde Pförring betrifft. Das Planfeststellungs-Verfahren wurde eingeleitet.

(ty) Die Regierung von Niederbayern hat nach eigenem Bekunden das Planfeststellungs-Verfahren für den Ersatz-Neubau einer Hochspannungs-Leitung bei Neustadt an der Donau eingeleitet. Laut heutiger Mitteilung geht es dabei um die 110-kV-Leitung mit der offiziellen Nummer B63C. Das Verfahren sei von der Bayernwerk-Netz-GmbH als Netz-Betreiberin beantragt worden. Die Plan-Unterlagen werden nach Angaben der Bezirks-Regierung voraussichtlich ab 27. Mai und bis 26. Juni von den betroffenen Kommunen – dem Markt Pförring und der Stadt Neustadt an der Donau – online zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

"Die Bayernwerk-Netz-GmbH beabsichtigt einen Ersatz-Neubau von sieben Masten und die Umbeseilung der bestehenden 110-kV-Leitung", fasst die Regierung von Niederbayern in einer heute veröffentlichten Presse-Informationen zusammen. "Des Weiteren sollen die Abstände der Leiterseile zum Boden sowie zu den Infrastrukturen und Erholungsflächen vergrößert werden." Der Leitungs-Abschnitt, der aus insgesamt sieben Masten bestehe, habe eine Länge von zirka 2,5 Kilometern. Die Leitung befinde sich in den Landkreisen Eichstätt und Kelheim.

Sie zweige westlich der Stadt Neustadt an der Donau von der vorhandenen 110-kV-Leitung Ingolstadt – Sittling (Leitung Nummer B63) ab und erstrecke sich über die Masten (Nummer E1 bis E7) in Richtung des Umspannwerks Neustadt. Letzteres befindet sich südlich von Neustadt an der Donau beziehungsweise nördlich der Raffinerie-Flächen der Bayernoil-Raffinerie-GmbH. Die Planunterlagen stehen laut Regierung von Niederbayern voraussichtlich ab 27. Mai auf den genannten Internet-Seiten der betroffenen Kommunen zur Verfügung: Für die Gemeinde Pförring unter www.pfoerring.de und für die Stadt Neustadt unter www.neustadt-donau.de.

"Die Einsichtnahme ist während der Auslegungsfrist voraussichtlich ab 27. Mai bis 26. Juni möglich", teilte die Regierung von Niederbayern weiter mit. Bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist könnten Betroffene sowohl Anregungen als auch Einwendungen und Stellungnahmen abgeben. Die Unterlagen werden der Ankündigung zufolge während der Auslegungsfrist auch auf der Internet-Seite der Regierung veröffentlicht; sie sollen dann unter diesem Link unter dem Reiter "Aktuell laufende Planfeststellungs-Verfahren" zu finden sein.


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