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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Autorin liest für Gymnasiasten 

(ty) Die Stadtbücherei von Pfaffenhofen ermöglicht Schülerinnen und Schülern alljährlich eine Begegnung mit einem Autor oder einer Autorin im Rahmen einer Lesung. Diesmal war Antonia Michaelis aus Norddeutschland mit ihrem Buch "Enia und der Regenzauber" zu Gast (Fotos). Sie schreibt neben Kinderbüchern auch Werke für Jugendliche und Erwachsene sowie Theaterstücke. Zum Abschluss der Veranstaltung wurde eine Ausgabe des Buches unter den Buben und Mädchen verlost; für jedes Kind gab es ein Autogramm.

Die Autorin habe den rund 60 jungen Leuten vom örtlichen Schyren-Gymnasium sehr ausdrucksvoll mit Geschichten, Bildern und Videos aus ihrem Berufs-Alltag als Autorin sowie von ihrem persönlichen Kinder-Hilfsprojekt in Madagaskar berichtet. "Die Fünft- und Sechstklässler machten sich, angeregt durch die Lesung, Gedanken über das Leben und die Herausforderungen in Madagaskar beziehungsweise Südostafrika", so die Stadtverwaltung. Lesen Sie auch: Stadtbücherei bietet Lese-Wunder-Tüten mit Gewinn-Chance

Vollsperrung in Scheyern

(ty) Die Hochstraße in Scheyern (Staatsstraße 2084) muss zwischen der Einmündung zur Fernhager Straße und der Einmündung zur Plöckinger Straße ab diesem Freitag, 1. August, sowie bis Donnerstag, 14. August, komplett für den Verkehr gesperrt werden. Das wurde aus dem Landratsamt von Pfaffenhofen mitgeteilt. Als Grund für diese Einschränkung werden Straßenbau-Arbeiten genannt. Die Umleitung sei ausgeschildert, versichert die Behörde. Sie erfolge über Mitterscheyern, Pfaffenhofen und die Bundesstraße B13. Die Einmündung zum Wertstoffhof und zum Neubaugebiet "Am Südhang" sei von der Fernhager Straße kommend über die Hochstraße bis 10. August frei befahrbar.

Vollsperrung bei Gerolsbach

(ty) Verkehrs-Behinderungen stehen auch im Gemeinde-Gebiet von Gerolsbach bevor: Die Verbindungsstraße zwischen der Kreisstraße PAF7 bei Lichthausen und dem Ortsteil Schachach muss ab dem kommenden Freitag, 1. August, komplett gesperrt werden. Das wurde aus dem Landratsamt von Pfaffenhofen angekündigt. Nach Angaben der Behörde gilt diese Vollsperrung nach derzeitigem Stand bis Ende November. Grund dafür seien Sanierungs-Maßnahmen. Die Umleitung sei ausgeschildert; sie führe über Lichthausen und Eck.

Stadtrat-Sitzung in Pfaffenhofen

(ty) Der Stadtrat von Pfaffenhofen kommt am morgigen Donnerstag, 31. Juli, zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Der öffentliche Teil beginnt um 17 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem ein Finanz-Bericht über die Haushalts-Entwicklung im ersten Halbjahr, die Berichte über vergangene und künftige städtische Veranstaltungs-Reihen sowie die Festlegung der Termine für die Jahrmärkte und verkaufsoffenen Samstage im kommenden Jahr. Zudem geht es um die Berufung eines örtlichen Wahlleiters und eines Stellvertreters für die Kommunalwahl im nächsten Frühjahr. 

Vor der Stadtrat-Sitzung findet ab 16 Uhr eine Sitzung des Bau-Ausschusses statt: Das Gremium behandelt unter anderem die Aufstellung mehrerer Bebauungspläne. Zudem geht es um den Neuerlass der städtischen Spielplatz-, Begrünungs- und Stellplatz-Satzung. Beide Gremien tagen im Fest-Saal des Rathauses. Die öffentlichen Teile der Sitzungen werden ab 16 Uhr beziehungsweise ab 17 Uhr live im Internet auf www.pfaffenhofen.de/livestream übertragen.

Die Aufzeichnung ist dann im Archiv auf www.pfaffenhofen.de/archivplayer zu sehen. Wer die Live-Übertragung der Sitzungen verfolgt, findet die komplette Tagesordnung und die gezeigten Präsentationen direkt mit eingeblendet. Beim Archiv-Player kann mit einem Klick auf den jeweils gewünschten Tagesordnungspunkt gezielt diese Diskussion aufgerufen werden.

Gerichts-Entscheidung zum Flughafen

(ty) Mit Urteil vom heutigen Tag hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Klagen von insgesamt acht Klägern – darunter der Bund Naturschutz in Bayern – gegen die Feststellung der Regierung von Oberbayern, dass mit der Umsetzung des Plan-Feststellungs-Beschlusses zum Bau der dritten Start- und Landebahn des Flughafens München bereits begonnen wurde, abgewiesen. Das teilte der BayVGH in einer Presse-Erklärung mit.

Gegenstand der Klage war demnach ein Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 30. September vergangenen Jahres. In diesem war auf Antrag der Flughafen-München-GmbH (FMG) festgestellt worden, dass die FMG mit der Durchführung des Plan-Feststellungs-Beschlusses vom 5. Juli 2011 für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch Anlage und Betrieb einer dritten Start- und Landebahn begonnen hat. 

Anlass des Bescheides war die Frage, ob der Plan-Feststellungs-Beschluss im März 2026 außer Kraft treten könnte. Denn es ist gesetzlich vorgesehen, dass ein Plan-Feststellungs-Beschluss außer Kraft tritt, wenn nicht innerhalb von zehn Jahren seit seiner Unanfechtbarkeit – diese trat im März 2016 ein – mit der Durchführung des durch ihn festgestellten Plans begonnen wird.

Der BayVGH hat nach eigenem Bekunden mit seinem Urteil die von der FMG bereits durchgeführten Maßnahmen – unter anderem Grunderwerb, S-Bahn-Tunnel unter dem geplanten Vorfeld, Teilfläche des Vorfeldes, Ausbau des Straßennetzes im Osten des Flughafen-Geländes, naturschutz-rechtliche Kompensations-Maßnahmen – als ausreichend erachtet, um von einem Beginn der Plan-Durchführung auszugehen. Damit trete der Plan-Feststellungs-Beschluss nicht im März kommenden Jahres außer Kraft.

Der BayVGH hat laut eigenen Angaben heute nur die so genannte Urteilsformel – den Urteilstenor – niedergelegt. Die vollständigen schriftlichen Urteilsgründe lägen noch nicht vor. Gegen das Urteil des BayVGH stehe den unterlegenen Klägern als Rechtsmittel eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht zur Verfügung. Die Monatsfrist für die Einlegung dieser Beschwerde beginne, sobald den Klägern die vollständigen schriftlichen Urteilsgründe zugestellt worden seien.

Tourismus-Entwicklung in Bayern

(ty) Das bayerische Landesamt für Statistik meldet nach vorläufigen Ergebnissen für Mai dieses Jahres zwar einen leichten Anstieg der Gäste-Ankünfte, aber weniger Übernachtungen gegenüber dem Vorjahres-Monat. Der Freistaat durfte im genannten Monat gut 3,8 Millionen Gäste (plus 1,4 Prozent) begrüßen, die rund 9,4 Millionen Mal (minus 4,1 Prozent) in einem der 11 360 geöffneten Beherbergungs-Betriebe in Bayern übernachten. 

Der bisherige Jahresverlauf zeigt eine analoge Entwicklung: Konkret überstiegen heuer im Zeitraum von Januar bis einschließlich Mai die Gäste-Ankünfte mit knapp 14,3 Millionen die Werte aus dem vergleichbaren Vorjahres-Zeitraum um 1,5 Prozent. Die Anzahl der Übernachtungen dagegen verfehlte mit rund 35,9 Millionen das Niveau des Vorjahres-Zeitraums knapp um 0,4 Prozent.

Ursächlich für die rückläufigen Übernachtungs-Zahlen war die Entwicklung bei den inländischen Gästen, die mit der Terminierung der bayerischen Pfingst-Ferien in Zusammenhang stehen dürften. Diese hatten im vergangenen Jahr bereits im Mai begonnen. Mit fast 3,0 Millionen lagen die Ankünfte der inländischen Gäste heuer im Mai nahezu auf Vorjahres-Niveau (plus 0,3 Prozent). Aufgrund einer im Durchschnitt etwas geringeren Aufenthalts-Dauer in den Beherbergungs-Betrieben sanken die Übernachtungs-Zahlen bei den inländischen Gästen allerdings um 5,7 Prozent auf gut 7,5 Millionen. Bei den Gästen aus dem Ausland stieg die Beliebtheit für einen Aufenthalt in Bayern weiter: Sowohl die knapp 838 000 Ankünfte übertrafen das Ergebnis des Vorjahres-Monats (plus 5,5 Prozent), als auch die mehr als 1,8 Millionen Übernachtungen (plus 2,8 Prozent).

Für alle sieben Regierungsbezirke fielen die Übernachtungs-Zahlen im Mai heuer geringer aus als im Vorjahres-Monat. Bei Betrachtung der relativen Veränderung zum Mai 2024 zeigte Schwaben mit minus 10,4 Prozent den stärksten Rückgang, gefolgt von der Oberpfalz (minus 7,9 Prozent) und Niederbayern (minus 6,1 Prozent). Positive Veränderungsraten im Vergleich zum Vorjahres-Monat erzielten dagegen die bayerischen Großstädte: In der Landeshauptstadt überschritten die absoluten Übernachtungs-Zahlen das Niveau von Mai vergangenen Jahres um 3,1 Prozent, in Nürnberg um 3,2 Prozent – in beiden Städten bei ebenfalls gestiegenen Gäste-Zahlen.

Mit Ausnahme der Erholungs-, Ferien-, Schulungsheime (Ankünfte: plus 23,7 Prozent, Übernachtungen: plus 11,6 Prozent), der Hotel-garnis (Ankünfte: plus 8,2 Prozent, Übernachtungen: plus 3,4 Prozent) und der Vorsorge- und Reha-Kliniken (Ankünfte: minus 1,2 Prozent; Übernachtungen: plus 3,5 Prozent) zeigten alle Betriebsarten im Mai heuer eine geringere Übernachtungs-Bilanz als im Vorjahres-Monat.

Campingplätze mussten die höchsten Einbußen bei den Gästen (minus 15,3 Prozent) und Übernachtungen (minus 24,1 Prozent) hinnehmen, gefolgt von den Ferienzentren, -häuser, -wohnungen (Ankünfte: minus 9,7 Prozent; Übernachtungen: minus 15,8 Prozent). Die Betriebe der Hotellerie in Summe durften 3,6 Prozent mehr Gäste beherbergen als im Mai vergangenen Jahres, die jedoch im Durchschnitt etwas kürzer verweilten, sodass die Übernachtungs-Zahlen mit einem Minus von 0,4 Prozent minimal geringer ausfielen als im Vorjahres-Monat. 


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