Der junge Mann wollte einer Polizei-Kontrolle entgehen, war aber schnell gestellt. Er war erheblich alkoholisiert und stand wohl auch unter Drogen.
(ty) Handfesten Ärger hat sich ein 18-Jähriger im Stadtgebiet von Neuburg an der Donau eingehandelt, der am gestrigen Morgen mit einem E-Scooter unterwegs gewesen und von der Polizei aus dem Verkehr gezogen worden ist. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtet, war der auch im Gemeinde-Bereich von Neuburg wohnende Deutsche mit dem Elektro-Gefährt in der Fischergasse unterwegs, als er gegen 2.10 Uhr von Streifenbeamten angehalten und unter die Lupe genommen werden sollte. Der junge Mann habe allerdings die Anhalte-Signale missachtet und die Flucht ergriffen.
Die Beamten nahmen den Angaben zufolge zu Fuß die Verfolgung auf stoppten den 18-Jährigen nach zirka 150 Metern. Der junge Mann habe dann gegenüber den Gesetzeshütern sofort eingeräumt, sowohl Alkohol als auch Drogen konsumiert zu haben. Ein Alko-Test habe einen Wert von knapp 1,1 Promille ergeben. Der Neuburger habe eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen; diese sei im örtlichen Krankenhaus durchgeführt worden. Der E-Scooter sei von den Einsatzkräften sichergestellt worden. Den 18-Jährigen erwarte jetzt eine Anzeige wegen Fahrens unter Alkohol- und Drogen-Einfluss.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."





