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Kleintransporter mit zulässigem Gesamtgewicht von 3500 Kilo hatte 2000 Kilo zuviel an Bord. Geldstrafen für Fahrer und Firmen-Inhaber.

(ty) Einen massiv überladenen Kleintransporter haben Streifenbeamte von der Verkehrspolizei-Inspektion aus Fürstenfeldbruck am späten gestrigen Vormittag im Landkreis Dachau gestoppt. Wie dazu heute erklärt wurde, ergab eine Wiegung des Fahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 Kilogramm eine Überladung von mehr als 2000 Kilo. Angesichts einer Nutzlast von 500 Kilogramm war der Wagen somit mit fünf Mal so viel Ladung bestückt wie zulässig. Angesichts dieser Feststellung war die Tour beendet. Jetzt drohen hohe Geldstrafen.

Laut Polizei war der Kleintransporter auf der Autobahn A8 in Richtung Stuttgart unterwegs, als er gegen 11.45 Uhr ins Visier von Streifenbeamten geriet. Schnell kam bei den Gesetzeshütern die Vermutung auf, dass der Wagen überladen ist. Bei der Kontrolle in Sulzemoos erhärtete sich den Angaben zufolge der Verdacht ganz schnell, nachdem der 35-jährige Fahrer aus München die Ladefläche geöffnet hatte. Die gesamte Ladefläche des Kleintransporters sei "optimal ausgenutzt" und mit Möbeln sowie diversen Haushalts-Gegenständen gefüllt gewesen. Die Wiegung brachte dann die eingangs genannten Erkenntnisse.

Der 35-jährige Kleintransporter-Lenker und dessen Beifahrer sind laut Recherchen der Polizei für ein Umzugs-Unternehmen tätig – wobei sie im vorliegenden Fall einen Umzug von München nach Rheinland-Pfalz, nahe der Grenze zu Luxemburg, durchführten. "Da waren an diesem Tag fast 520 Kilometer Fahrtstrecke geplant." Die Weiterfahrt sei unterbunden worden. Die Ladung sei am frühen Abend von weiteren Mitarbeitern der Firma auf mehrere Ersatz-Fahrzeuge umgeladen worden. "Der Auftraggeber wird in diesem Fall seine Möbel vermutlich nicht ganz pünktlich erhalten", so die Polizei.

Sowohl den Fahrer als auch den Inhaber des Umzugs-Unternehmens erwarten nach Angaben der Gesetzeshüter nun empfindliche Geldstrafen. Durch die massive Überladung seien sowohl das Bremsverhalten als auch die Kurvenlauf-Eigenschaften des Fahrzeugs "erheblich beeinträchtig" gewesen. "Zudem steigt die Gefahr für diverse Defekte am Fahrzeug, welches für diese Gewichts-Überschreitungen nicht ausgelegt sind." Von den Streifenbeamten sei den beiden Umzugs-Helfern zudem erklärt worden, dass ihr Gefährt für diese Art von Tätigkeit völlig ungeeignet sei.


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