Der Mann zog sich bei dem Unfall am gestrigen Abend eine Kopf-Verletzung zu und handelte sich eine Strafanzeige ein.
(ty) Ein besoffener E-Scooter-Lenker hat am gestrigen Abend in Dachau einen Verkehrsunfall gebaut und sich dabei nicht nur Verletzungen zugezogen, sondern sich obendrein eine Strafanzeige eingehandelt – außerdem ist er seinen Führerschein erst einmal los. Die örtliche Polizeiinspektion war nach eigenem Bekunden gegen 21.30 Uhr über den gestürzten Mann in Kenntnis gesetzt worden. Sie trafen dann an der Unglücksstelle auf den 48-jährigen Deutschen aus Dachau, der bereits vom hinzugerufenen Rettungsdienst behandelt wurde.
Bei dem Verunglückten, der durch den Sturz leichte Kopf-Verletzungen erlitten habe, sei von den Streifenbeamten sofort "deutlicher Alkohol-Geruch" wahrgenommen worden. Ein bei ihm durchgeführter Atem-Test bestätigte daraufhin den im Raum stehenden Verdacht: Den Angaben zufolge wurde ein Wert in Höhe von knapp 1,5 Promille festgestellt. Der 48-Jährige habe deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Sein Führerschein sei beschlagnahmt worden, heißt es weiter. Außerdem blüht ihm jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand* nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."





