Die Frau fiel Streifenbeamten auf, weil sie verbotenerweise auf dem Gehweg fuhr. Anschließend stellte sich heraus, dass sie betrunken war.
(ty) Eine 47-Jährige hat sich in der Nacht zum heutigen Donnerstag in Pfaffenhofen eine Strafanzeige eingehandelt. Wie die örtliche Polizeiinspektion berichtet, geriet die Frau gegen 1.15 Uhr ins Visier von Streifenbeamten, weil sie mit einem E-Scooter verbotenerweise auf dem Gehweg der Moosburger Straße stadtauswärts unterwegs war. Im Zuge einer Kontrolle sei starker Alkohol-Geruch bei der Pfaffenhofenerin aufgefallen. Ein Alko-Test habe dann einen Wert von 1,44 Promille ergeben. Die 47-Jährige habe eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Auf sie komme nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr zu.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."





