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Der 39-Jährige benahm sich in Begleitung seiner Tochter (5) komplett daneben und handelte sich etliche Strafanzeigen ein.

(ty) Einige Sicherungen durchgebrannt sind am Dienstag einem 39-Jährigen aus dem Kreis Neuburg-Schrobenhausen, der zusammen mit seiner fünf Jahre alten Tochter zu Gast in einem Hotel-Restaurant im Landkreis Eichstätt gewesen ist. Erst attackierte der Mann das Personal, anschließend ging er die angerückten Streifenbeamten an. Gegen ihn wird jetzt wegen mehrerer Straftaten ermittelt: Den Angaben der Gesetzeshüter zufolge geht es um Bedrohung, Beleidigung und Sachbeschädigung, um versuchte Körperverletzung sowie um tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Wie die Polizeiinspektion aus Eichstätt berichtet, kam es gegen 17.30 Uhr aus bislang nicht geklärten Gründen zunächst zu einem Streit zwischen dem 39-jährigen Deutschen und Hotel-Mitarbeitern. Im Zuge dessen habe der Gast das Personal angegriffen, wodurch eine Rangelei entstanden sei. Von Seiten des Betriebs sei die Polizei verständigt worden. Von den angerückten Streifenbeamten seien die Beteiligten vor dem Hotel-Eingang angetroffen worden. Der 39-Jährige ging der Schilderung zufolge "sofort aggressiv auf die Beamten zu, verweigerte zunächst jegliches Gespräch und beleidigte die Einsatzkräfte". Da er sich nicht habe beruhigen lassen und Gegenstände um sich geworfen habe, sei er gefesselt und zum Polizeiauto gebracht worden.

Vehement habe er sich gegen die Maßnahme gesperrt und weitere Beleidigungen geäußert. Schließlich sei er in Gewahrsam genommen und zur Polizeiinspektion gebracht worden. Das fünfjährige Kind sei der mittlerweile verständigten Mutter übergeben worden. Auf dem Weg zur Polizei-Dienststelle habe der 39-Jährige randaliert, eine Tür des Streifenwagens beschädigt und die Beamten weiter beleidigt. Verletzt worden sei niemand. Die Staatsanwaltschaft sei informiert worden. Am Mittwoch in den frühen Morgenstunden sei der 39-Jährige von der Polizei entlassen worden. Er wird sich nun auf handfeste strafrechtliche Konsequenzen einstellen müssen.


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