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Der 64-Jährige stürzte am gestrigen Abend bei einem Ausweich-Manöver und trug eine Platzwunde am Kopf davon.

(ty) Ein besoffener E-Scooter-Lenker ist am gestrigen Abend im Stadtgebiet von Ingolstadt verunglückt und hat sich dadurch nicht nur eine blutende Verletzung zugezogen, sondern sich obendrein eine Strafanzeige eingehandelt. Wie die Polizei heute berichtet, war der 64-Jährige mit seinem Elektro-Kleinstfahrzeug auf dem Radweg der Theodor-Heuss-Straße stadtauswärts in Richtung der Schillerstraße unterwegs, als es gegen 19 Uhr zu dem Unglück kam. Als der Ingolstädter einem auf dem Radweg liegenden, anderen E-Scooter ausgewichen sei, habe er die Kontrolle über sein Gefährt verloren .

Er sei nach links auf die Straße geraten und ohne Fremdbeteiligung gestürzt. Dabei habe er sich eine Platzwunde am Kopf zugezogen. Der Verletzte sei vor Ort vom Rettungsdienst versorgt sowie anschließend in ein Krankenhaus gebracht worden. Im Rahmen der Unfall-Aufnahme sei von Streifenbeamten "erheblicher Alkohol-Geruch" bei dem 64-Jährigen festgestellt worden. Ein Alko-Test habe dann auch einen Wert in Höhe von mehr als 1,4 Promille ergeben. Deshalb habe der Mann eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Gegen ihn werde nun Strafrechtlich wegen der Trunkenheitsfahrt ermittelt. 

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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