Die Rumänen (43 und 39) wurden, nach einer Tat am Ammersee, an einer A7-Rastanlage festgenommen. Ihnen werden mindestens acht Taten vorgeworfen.
(ty) Seit Mai ist es laut Mitteilung des in Ingolstadt ansässigen Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord in den Zuständigkeits-Bereichen der Kripo-Inspektionen von Erding und Fürstenfeldbruck immer wieder zu ungeklärten Einbrüchen in Gärtnereien gekommen. In der Nacht zum vergangenen Freitag seien nun zwei mutmaßliche Täter festgenommen worden, "denen einige dieser Straftaten zuzuordnen sind". Den Angaben zufolge handelt es sich um rumänische Staatsbürger im Alter von 43 und 39 Jahren. Die zwei Beschuldigten sitzen seit gestern in Untersuchungshaft hinter Gittern. Gegen die beiden seien Strafverfahren wegen Einbruchs-Delikten in mindestens acht Fällen eröffnet worden.
Wie das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord erklärt, waren am Freitagmorgen gegen 2.15 Uhr zwei Personen in eine Gärtnerei in Inning am Ammersee eingedrungen und hatten zirka 200 Euro an Bargeld erbeutet. Bereits Anfang Juni sowie Anfang Juli sei in diesen Betrieb eingebrochen worden. "Im Rahmen umfangreicher Vorermittlungen der Kriminalpolizei Erding konnten Beamte der Polizeiinspektion Erding und der Zivilen Einsatz-Gruppe Erding mit Unterstützung des Polizeipräsidiums München gegen 4.45 Uhr zwei Tatverdächtige an der Rastanlage Illertal-Ost festnehmen", heißt es weiter. Die Rastanlage liegt an der A7 nördlich von Memmingen.
Im Pkw der beiden Rumänen seien Einbruchs-Werkzeuge sowie eine große Menge an Bargeld gefunden und sichergestellt worden. Einer der beiden Tatverdächtigen habe bei der Festnahme – durch Schläge und Tritte – Widerstand geleistet. Dabei seien zwei Polizeibeamte jeweils leicht verletzt worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft seien die Männer gestern einem Richter vorgeführt worden. Anschließend seien die zwei Beschuldigten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei-Inspektion in Erding in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft München II.





