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Nach Ablauf werden die bisherigen Dokumente ungültig, die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen. Alle wichtigen Infos und Daten im Überblick.

(ty) Für Führerscheine, die in den Jahren 2002 bis einschließlich 2004 ausgestellt worden sind, endet die Frist für den Pflicht-Umtausch am 19. Januar 2027. Darauf weist das Landratsamt von Pfaffenhofen hin. "Bereits seit Längerem gilt für ältere Führerscheine eine gesetzliche Umtausch-Pflicht", erinnert die Behörde und erläutert: "Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine schrittweise gegen einen neuen EU-Karten-Führerschein ausgetauscht werden." Bei Karten-Führerscheinen, die zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt worden seien, richte sich die Umtausch-Frist nach dem Jahr der Ausstellung.

Ob der eigene Führerschein von der Umtausch-Frist zum 19. Januar nächsten Jahres betroffen ist, lässt sich laut Landratsamt anhand des Ausstellungs-Datums feststellen. Dieses befinde sich auf der Vorderseite des Karten-Führerscheins unter der Ziffer 4a. "Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger den Umtausch erst kurz vor Ablauf der jeweiligen Frist beantragen", heißt es weiter. "Dies führte zu einem erhöhten Antrags-Aufkommen und damit zu längeren Bearbeitungszeiten. Die hiesige Fahrerlaubnis-Behörde empfehle daher allen Betroffenen, den Pflicht-Umtausch frühzeitig zu beantragen. "Der Antrag kann bereits jetzt gestellt werden", wird betont.

Für die Antragstellung könne die Termin-Buchungs-Möglichkeit auf der Internet-Seite des Landkreises Pfaffenhofen unter www.landkreis-pfaffenhofen.de genutzt werden; hier der direkte Link. Unter der Online-Termin-Vereinbarung sei dann der Punkt "Antrag Pflicht-Umtausch / Namens-Änderung / Umtausch Führerschein" auszuwählen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen für den Umtausch benötigt werden, erfahre man im Rahmen der Termin-Buchung. Außerdem finden sich auf der Internet-Seite des Landkreises weitere Informationen rund um den Pflicht-Umtausch von Führerscheinen; hier der direkte Link.

Für Karten-Führerscheine gelten laut Landratsamt folgende Umtausch-Fristen:

  • Ausstellungsjahre 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
  • 2008: bis 19. Januar 2029
  • 2009: bis 19. Januar 2030
  • 2010: bis 19. Januar 2031
  • 2011: bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033

Weitere Regelungen:

  • Für Fahrerlaubnis-Inhaberinnen und Fahrerlaubnis-Inhaber, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden, "gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins eine Sonderfrist", erklärt das Landratsamt von Pfaffenhofen: Sie müssen den Angaben zufolge ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
  • Die Fristen für den Umtausch von Führerscheinen, die vor dem Jahr 2002 ausgestellt worden sind, sind laut Mitteilung der Kreis-Behörde bereits abgelaufen. "Diese Führerscheine sind nach Ablauf der jeweiligen Frist ungültig", heißt es weiter. "Sie können jedoch weiterhin umgetauscht werden."

Wichtige Hinweise:

  • "Die Fahrerlaubnis selbst bleibt auch nach Ablauf der Umtausch-Frist bestehen", stellt das Landratsamt klar.
  • Bei dem Pflicht-Umtausch handelt es sich laut Behörde-Mitteilung "lediglich um einen verwaltungs-technischen Austausch des Führerschein-Dokuments". In diesem Zusammenhang wird betont: "Eine neue Fahrerlaubnis-Prüfung ist damit nicht verbunden."
  • "Wer nach Ablauf der Umtausch-Frist noch mit dem ungültigen Führerschein-Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit", so das Landratsamt weiter. "Dafür kann ein Verwarn-Geld in Höhe von zehn Euro erhoben werden."

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