Drei junge Männer im Alter von 16, 18 und 19 Jahren wurden nach einer Tat im Kreis Landshut als mutmaßliche Beute-Abholer identifiziert.
(ty) Kriminalbeamte aus Niederbayern ermittelt derzeit unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft aus Landshut gegen eine Bande von so genannten Telefon-Betrügern. In diesem Zusammenhang fanden am gestrigen Nachmittag nun Durchsuchungs-Aktionen im Gemeinde-Bereich von Moosburg an der Isar im oberbayerischen Landkreis Freising statt. Das teilte ein Sprecher des niederbayerischen Polizeipräsidiums am heutigen Mittwoch gegenüber unserer Redaktion mit. "Die Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges als Mitglied einer Bande dauern an", heißt es weiter.
"Nach den bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft stehen bislang drei junge Männer im Alter von 16, 18 und 19 Jahren sowie weitere – bislang noch nicht identifizierte – Personen im Verdacht, gewerbs- und bandenmäßige Betrugs-Taten (so genannten Telefon-Betrug) zum Nachteil von älteren Personen begangen zu haben", heißt es in einer gemeinsamen Presse-Mitteilung des niederbayerischen Polizeipräsidiums und der Staatsanwaltschaft aus Landshut.
Anfang März dieses Jahres hatte den Angaben zufolge eine Seniorin aus dem Gemeinde-Gebiet von Altfraunhofen (Kreis Landshut), nachdem sie von Telefon-Betrügern telefonisch kontaktiert worden war, mehr als 10 000 Euro in zwei Brief-Umschlägen in der Nähe ihrer Wohnung zur Abholung bereitgelegt. Bei einer weiteren Tat habe dieselbe Frau außerdem ihre EC-Karte samt der PIN übergeben. In der Folge sei es den Betrügern gelungen, mehrere tausend Euro vom Konto der Seniorin abzuheben.
Im Zuge intensiver Ermittlungen seien die drei genannten jungen Männer im Alter von 16, 18 und 19 Jahren als mutmaßliche Abholer identifiziert worden. Im Rahmen der gestrigen Durchsuchungen seien zwei Mobiltelefone sichergestellt worden. Inwieweit die Tatverdächtigen, insbesondere im Raum Erding sowie Dessau, dort als Abholer eingesetzt worden seien, sei Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die Auswertung der sichergestellten Mobiltelefone sei hierfür maßgeblich.





