34-Jähriger flog am gestrigen Abend bei Polizei-Kontrolle auf: Das Pkw-Anhänger-Gespann hätte er aus zwei Gründen nicht steuern dürfen.
(ty) Ein Autofahrer, der aus zwei unterschiedlichen Gründen gar nicht am Steuer hätten sitzen dürfen, ist am gestrigen Abend in Geisenfeld aufgeflogen. Wie die örtliche Polizeiinspektion am heutigen Dienstag berichtet, wurde der 34 Jahre alte Mann, der mit einem Pkw samt Anhänger unterwegs war, kurz nach 21 Uhr auf der Augsburger Straße von Streifenbeamten angehalten und einer Überprüfung unterzogen. Dabei sei bei ihm Alkohol-Geruch wahrgenommen worden. Ein durchgeführter Test habe dann auch einen Wert von mehr als 0,5 Promille ergeben. Damit jedoch nicht genug.
Außerdem sei von den Einsatzkräften festgestellt worden, dass der 34-Jährige aus dem nördlichen Landkreis Pfaffenhofen nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sei, um das Gespann steuern zu dürfen. Die Führerschein-Klasse B sei nicht ausreichend gewesen. Die Weiterfahrt des Mannes sei unterbunden worden. Den 34-Jährigen erwartet jetzt eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Wegen der Alkohol-Fahrt muss er zudem mit einem Fahrverbot, einem Bußgeld-Bescheid und Strafpunkten rechnen.





