Der 13-jährige Bub hätte das Elektro-Gefährt, das obendrein nicht versichert war, schon altersbedingt nicht steuern dürfen.
(ty) Der in zweifacher Hinsicht verbotenen E-Scooter-Tour eines Kindes haben Streifenbeamte am gestrigen Nachmittag in Schrobenhausen ein Ende gesetzt. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtet, wurde der 13 Jahre alte Bub gegen 15.35 Uhr auf der Bahnhofstraße von Streifenbeamten angehalten und einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen. Im Rahmen der Überprüfungen wurde den Angaben zufolge festgestellt, dass an dem Elektro-Gefährt kein gültiges Versicherungs-Kennzeichen angebracht war.
Außerdem war der E-Scooter-Fahrer mit seinen 13 Jahren zu jung, um den E-Scooter auf öffentlichem Grund steuern zu dürfen. Der auch in Schrobenhausen wohnende Bub habe seine Fahrt nicht fortsetzen dürfen. Die Polizei ermittelt jetzt strafrechtlich wegen eines Verstoßes gegen das so genannte Pflicht-Versicherungs-Gesetz. Zumindest strafrechtlich hat das Kind jedoch nichts zu befürchten, da es altersbedingt auch noch nicht strafmündig ist.





