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Sie waren gestern Abend gemeinsam auf Tour – mit geklautem Kleinkraftrad und getuntem E-Scooter, ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherung.

(ty) Etliche Verkehrs-Delikte haben ein 13-Jähriger und ein 14-Jähriger am gestrigen Abend in Ingolstadt begangen. Wie die Polizei heute berichtet, gerieten das Kind und der Jugendliche gegen 19.25 Uhr auf der Max-Schott-Straße ins Visier von zivilen Streifenbeamten, als sie nebeneinander mit einem Kleinkraftrad beziehungsweise einem E-Scooter unterwegs waren. An beiden Gefährten sei kein Kennzeichen angebracht gewesen. Eine Kontrolle konnte den Angaben zufolge allerdings erst einmal nicht erfolgen, weil sich die beiden aus dem Staub machten.

Im Rahmen der Fahndung sei jedoch dann nicht weit entfernt zunächst der 13 Jahre alte Ingolstädter angehalten worden, der nun den Elektro-Scooter gesteuert habe. Es habe sich für die Beamten herausgestellt, dass das Kind bei der ersten Sichtung noch das Kleinkraftrad gelenkt habe. Der E-Scooter habe über keinen Versicherungs-Schutz verfügt und außerdem eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde erreicht. "Aufgrund dieser Höchstgeschwindigkeit wäre für den E-Scooter eine Fahrerlaubnis notwendig gewesen", erklärt die Polizei.

Abgesehen davon, hätte der 13-Jährige in seinem Alter selbst einen "normalen" E-Scooter nicht steuern dürfen. Das von dem Buben zuvor gefahrene Kleinkraftrad wurde laut Polizei dann in unmittelbarer Nähe ausfindig gemacht. Dessen Höchstgeschwindigkeit liege bei 45 km/h, somit sei es ebenfalls fahrerlaubnispflichtig. Auch das Kleinkraftrad sei nicht versichert gewesen. Obendrein sei ans Licht gekommen, dass es gestohlen gewesen sei. Während der polizeilichen Aufnahme des Sachverhalts sei der 14-jährige Ingolstädter hinzugekommen, der bei der ersten Sichtung mit dem E-Scooter unterwegs gewesen sei.

Das geklaute Kleinkraftrad sei von den Einsatzkräften sichergestellt worden, erklärt die örtliche Polizeiinspektion. Außerdem seien strafrechtliche Ermittlungs-Verfahren wegen Diebstahls, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Verstößen gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz eingeleitet worden. Zumindest strafrechtlich drohen dem 13-Jährigen keine Konsequenzen; denn er ist altersbedingt noch nicht strafmündig.


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