Der Jugendliche stürzte heute Nacht beim E-Scooter-Fahren und wurde dann von Streifenpolizisten bei Schrobenhausen gestellt.
(ty) Ein betrunkener 16-Jähriger ist in der Nacht zum heutigen Sonntag im Gemeinde-Gebiet von Schrobenhausen beim E-Scooter-Fahren verunglückt und hat sich dadurch nicht nur Verletzungen zugezogen, sondern sich obendrein eine Strafanzeige eingehandelt. Wie die Polizeiinspektion aus Schrobenhausen berichtet, unterzogen Streifenbeamte kurz vor 3 Uhr den im Gemeinde-Bereich von Hohenwart wohnenden Jugendlichen auf der Staatsstraße 2046 bei Königslachen einer Verkehrs-Kontrolle. Dabei seien nicht nur Verletzungen im Gesicht des Teenagers, sondern auch Alkohol-Geruch festgestellt worden.
Von den Einsatzkräften sei dem 16-Jährigen Erste-Hilfe geleistet worden. Der Teenager habe angegeben, dass er zuvor mit dem E-Scooter gestürzt sei. Ein Atem-Test habe bei ihm einen Wert ergeben, der im Straftaten-Bereich gelegen habe – also mehr als 1,1 Promille. Deshalb sei bei dem Jugendlichen im Krankenhaus in Schrobenhausen eine Blutentnahme durchgeführt worden. Die Eltern des 16-Jährigen seien verständigt worden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen sei der Jugendliche einem Erziehungsberechtigte übergeben worden. Dem jungen Mann droht nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Pegel von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."





