Betroffen sind Bereiche der Versorgungs-Gebiete der "Ilmtal-Gruppe", der "Waaler Gruppe" und der "Biburger Gruppe". Problem-Ursache ist gefunden.
(ty) Das Abkoch-Gebot für Trinkwasser, das – wie berichtet – am vergangenen Donnerstag, 1. Oktober, für Teile des Kreises Pfaffenhofen erlassen worden war, gilt weiterhin. Das wurde am heutigen Mittwoch aus dem Landratsamt mitgeteilt. "Eine Aufhebung ist derzeit noch nicht möglich", so die Behörde. Betroffen sind bekanntlich Teile der Versorgungs-Gebiete der "Ilmtal-Gruppe" und der "Waaler Gruppe" sowie der "Biburger Gruppe". Das konkrete Gebiet geht aus einer Karte hervor, die das Landratsamt veröffentlicht hat (siehe unten).
"Als Ursache für die festgestellten bakteriellen Verunreinigungen konnten inzwischen Insekten in einem Hochbehälter der Aufbereitungs-Anlage ausgemacht werden", heißt es in der aktuellen Meldung aus dem Landratsamt. "Erforderliche Reinigungs-Maßnahmen sind bereits erfolgt beziehungsweise werden weiter durchgeführt. Parallel dazu laufen weiterhin engmaschige Trinkwasser-Untersuchungen." Weiter heißt es: "Das Abkoch-Gebot bleibt vorsorglich so lange bestehen, bis die Untersuchungen eine einwandfreie Trinkwasser-Qualität bestätigen."
Behördliche Hinweise zum Abkoch-Gebot:
- "Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen.
- Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toiletten-Spülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
- Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird beziehungsweise auf offene Wunden gelangt."
Auf der Internet-Seite des Kreises Pfaffenhofen wurden außerdem Antworten auf weitere wichtige Fragen zum Thema zusammengefasst; hier der direkte Link.

Diese vom Landratsamt herausgegebene Karte veranschaulicht das gesamte vom Abkoch-Gebot betroffene Gebiet.
Bisherige Beiträge zum Thema:
Trinkwasser-Abkoch-Gebot für Teile des Landkreises Pfaffenhofen gilt weiterhin
Amtliches Abkoch-Gebot für Trinkwasser in Teilen des Kreises Pfaffenhofen erlassen





