Die Antragstellung läuft bis auf Weiteres zentral über die Service-Stelle im Haupthaus des Landratsamts. Formular steht online bereit.
(ty) Die Antragstellung für den Pflicht-Umtausch von Führerscheinen wird im Kreis Pfaffenhofen bis auf Weiteres zentral über die Service-Stelle im Haupthaus des Landratsamts am Hauptplatz 22 in Pfaffenhofen abgewickelt. Wie die Behörde weiter mitteilt, können Bürgerinnen und Bürger ihre vollständigen Antrags-Unterlagen dort direkt und ohne vorherige Termin-Vereinbarung abgeben. Die weitere Bearbeitung der Anträge erfolge dann wie bisher durch die Fahrerlaubnis-Behörde. Mit der zentralen Entgegennahme der Unterlagen werde die Antragstellung gebündelt und für die Bürger unkompliziert gestaltet. Nachfolgend weitere wichtige Infos und Hinweise zum Pflicht-Umtausch von Führerscheinen.
Die Service-Stelle im Landratsamt von Pfaffenhofen sei montags bis donnerstags jeweils von 8 Uhr bis 16.30 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 11.30 Uhr besetzt. Voraussetzung für die Antragstellung sei ein Hauptwohnsitz im Kreis Pfaffenhofen. Zudem sei eine persönliche Vorsprache zur Leistung der Unterschrift für den Karten-Führerschein erforderlich.
Für die Antragstellung seien folgende Unterlagen vollständig vorzulegen: vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (das Antrags-Formular steht auf der Homepage des Landkreises unter diesem Link zum Download bereit); Führerschein im Original und als Kopie; gültiger Personal-Ausweis oder Reisepass im Original und als Kopie; aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform (nicht älter als sechs Monate).
"Nach der Bearbeitung und Ausstellung wird der neue Führerschein per Post zugeschickt", erklärt das Landratsamt und stellt klar: "Eine persönliche Abholung ist daher nicht erforderlich." Bereits vereinbarte Termine behalten nach Angaben der Kreis-Behörde grundsätzlich ihre Gültigkeit. "Wer seine Unterlagen stattdessen bei der Service-Stelle abgeben möchte, kann dies gerne tun und sollte dort auf den bereits vereinbarten Termin hinweisen oder diesen selbstständig stornieren."
Bereits seit Längerem gilt – wie mehrfach berichtet – für ältere Führerscheine eine gesetzliche Umtausch-Pflicht. Bis zum 19. Januar 2033 müssen laut Landratsamt alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine schrittweise gegen einen neuen EU-Karten-Führerschein ausgetauscht werden. Bei Karten-Führerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt worden seien, richte sich die Umtausch-Frist nach dem Ausstellungsjahr.
Ob der eigene Führerschein von der Umtausch-Frist zum 19. Januar 2027 betroffen sei, lasse sich anhand des Ausstellungs-Datums feststellen. Dieses befinde sich auf der Vorderseite des Karten-Führerscheins unter der Ziffer 4a. Für Karten-Führerscheine gelten laut Landratsamt folgende Umtausch-Fristen:
- Ausstellungsjahre 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
- 2008: bis 19. Januar 2029
- 2009: bis 19. Januar 2030
- 2010: bis 19. Januar 2031
- 2011: bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033
Die Fristen für den Umtausch von Führerscheinen, die vor dem Jahr 2002 ausgestellt worden seien, seien bereits abgelaufen, unterstreicht das Landratsamt. "Diese Führerscheine sind nach Ablauf der jeweiligen Frist ungültig. Sie können jedoch weiterhin umgetauscht werden."
Wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang: "Die Fahrerlaubnis selbst bleibt auch nach Ablauf der Umtausch-Frist bestehen. Beim Pflicht-Umtausch handelt es sich lediglich um einen verwaltungs-technischen Austausch des Führerschein-Dokuments. Eine neue Fahrerlaubnis-Prüfung ist damit nicht verbunden."





