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Es geht um zahlreiche Orte im Versorgungs-Gebiet der "Ilmtal-Gruppe". Hier die Details, eine Karte und weitere Infos.

(ty) "Trotz großer Bemühungen bei den Reinigungs- und Desinfektions-Arbeiten" sind laut aktueller Mitteilung des Landratsamts von Pfaffenhofen an der Ilm im Rahmen der engmaschigen Nachbeprobungen zur Überwachung "erneut Grenzwert-Überschreitungen" im Wasser-Speicher der Wasser-Versorgung der "Ilmtal-Gruppe" festgestellt worden. "Deshalb muss wieder ein sofortiges Abkoch-Gebot erlassen werden", erklärt die Behörde. Welche Teile des Versorgungs-Gebiets konkret betroffen sind, geht auch aus der unten gezeigten Karte hervor, die vom Landratsamt herausgegeben wurde.

Betroffen sind nach Angaben der Behörde – wie beim zuletzt geltenden Abkoch-Gebot – die folgenden Orte: Starzhausen, Burgstall, Rohrbach (nur Messerschmidtstraße), Irlmühle, Schwaig, Fahlenbach, Königsfeld, Buchersried, Auhöfe, Eichelberg, Parleiten, Scheurerhof, Holzleiten, Geisenfeld, Ainau, Zell, Geisenfeldwinden, Gaden, Wasenstadt, Engelbrechtsmünster, Schillwitzried, Schillwitzhausen, Nötting, Lindach, Moosham, Straßberg, Gießübel und Schafhof. Damit sind auch kleine Teile des Kreises Kelheim betroffen. Nicht betroffen sind nach Behörden-Angaben die "Waaler Gruppe" und die "Biburger Gruppe". Die vom aktuellen Abkoch-Gebot betroffenen Gebiete sind der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

Laut Landratsamt von Pfaffenhofen laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachen-Findung durch die "llmtal-Gruppe" in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt. "Der Nachweis coliformer Bakterien und intestinaler Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar", so die Kreis-Behörde. "Diese werden als so genannte Indikatorkeime im Trinkwasser untersucht." Sie fänden sich häufig in Ausscheidungen von Warmblütern wie Mensch und Rind, aber auch in Insekten beziehungsweise Schnecken. "Diese Keime können somit ein Indikator für eine fäkale Verunreinigung, aber auch für eine Verunreinigung nicht fäkaler Herkunft sein." 

Coliforme und intestinale Enterokokken selbst gelten – so das Landratsamt weiter – als "fakultativ pathogen". Das bedeute, "dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen". Die nun erneut erlassene Abkoch-Anordnung sei eine Sicherheits-Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung. "Wir informieren, sobald es Neuerungen gibt", versichert das Landratsamt. Zugleich wird darum gebeten, diese Informationen auch an betroffene Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben. Bei Fragen könne man sich an die Wasser-Versorgung der "Ilmtal-Gruppe" per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.

Behördliche Hinweise zum Abkoch-Gebot:

  • "Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen.
  • Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
  • Sie können das Leitungswasser für die Toiletten-Spülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
  • Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird beziehungsweise auf offene Wunden gelangt." 

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