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Wegen des G7-Treffens in Elmau darf man in der Region zeitweise nicht Gleitschirm fliegen, ja nicht einmal sein Modellflugzeug starten oder eine Drohne steigen lassen

(ty/zel) Morgen und übermorgen findet bekanntlich auf Schloss Elmau das Treffen der Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten statt. Über die umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen und den riesigen Aufwand rund um den G7-Gipfel berichten die überregionalen Medien seit Wochen. Doch das hochkarätige Polit-Treffen hat auch Auswirkungen auf unsere Region. Wer nämlich zur falschen Zeit in Ingolstadt sein Modellflugzug startet oder in Pfaffenhofen seine Drohne fliegen lässt, kann mächtig Ärger bekommen und macht sich vermutlich strafbar. 

Denn das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat auf Antrag der bayerischen Polizei zwei Flugbeschränkungsgebiete zum Schutz der Veranstaltung in Elmau eingerichtet. Und eines der beiden reicht vom Flughafen München bis nach Ingolstadt. Im Klartext bedeutet das: In der Region herrscht wegen des G7-Gipfels praktisch zeitweise Flugverbot. Und zwar nicht nur für Segelflieger, Sportflugzeuge und Ballone, sondern eben auch für Gleitschirmflieger, Drohnen und sogar für Modellflugzeuge. 

Diese offizielle Karte zeigt schwarz umrandet das Flugbeschränkungsgebiet "Elmau Gesamt": In der Mitte München, Ingolstadt haben wir mit einem roten Punkt markiert.

„Flugbeschränkungsgebiete werden zur Vorbeugung und zur Gefahrenabwehr eingerichtet“, erklärt die Deutsche Flugsicherung (DFS). Es gibt dabei dauerhafte Gebiete – beispielsweise über Atomkraftwerken oder über dem Regierungsviertel in Berlin – und solche mit zeitlicher Beschränkung.
Für das anstehende Gipfeltreffen wurde ein zeitlich befristetes Beschränkungsgebiet „Elmau Gesamt“ zur sicheren Anreise der Staatsgäste geschaffen, das den Luftraum von nördlich des Münchner Flughafens bis zur deutsch-österreichischen Landesgrenze umfasst. Dieses Gebiet reicht vom Boden bis zu einer Höhe von 3000 beziehungsweise 4000 Metern.
Die „zeitliche Aktivierung“ dieses Beschränkungsgebiet ist für den 7. und 8. Juni jeweils tagsüber (8 Uhr bis 18 Uhr beziehungsweise 10 bis 20 Uhr) vorgesehen, wie es heißt. 

Für die Veranstaltung selbst gilt das kleinere Flugbeschränkungsgebiet namens „Schloss Elmau“, das sich entlang eines Kreisbogens mit einer Ausdehnung von rund 30 nautischen Meilen (umgerechnet 55 Kilometer) rund um den Veranstaltungsort und bis zu einer Höhe von ebenfalls zirka 3000 beziehungsweise 4000 Metern erstreckt. Hier gilt das Flugverbot vermutlich ab Sonntag, 8 Uhr, und bis Montag, 20 Uhr.

„In beiden Gebieten sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt“, heißt es von der Deutschen Flugsicherung. Ausgenommen hiervon seien selbstverständlich die Anreiseflüge der Staatsgäste, Flüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln – also zum Beispiel Linienflüge – sowie Flüge der Polizei, Bundespolizei und anderer Einsatzkräfte. Zur Erklärung: Unter Instrumentenflug bezeichnet man das Steuern von Luftfahrzeugen, bei dem die Fluglage ohne Bezug auf äußere Anhaltspunkte ausschließlich mit Hilfe von Instrumenten an Bord und durch Unterstützung von Fluglotsen am Boden kontrolliert wird. Im Gegensatz dazu steht der Sichtflug.

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