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In Hettenshausen hatte im Juli ein 38-Jähriger im Streit seinem 41-jährigen Bruder die Klinge in die Brust gerammt und ihn beinahe umgebracht

(ty) Nach einer beinahe tödlichen Messer-Attacke auf seinen 41-jährigen Bruder im Hettenshausener Ortsteil Prambach ist gestern ein 38-Jähriger am Neuburger Amtsgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung auf weitere Rechtsmittel verzichtet haben. Der 38-Jährige hatte seinem Bruder im Streit ein Küchenmesser in die Brust gerammt und ihn dadurch fast umgebracht. 

Als es im Juli dieses Jahres zu der Bluttat kam, waren die beiden polnischen Brüder, die als Bodenleger unterwegs sind, erst seit Kurzem in Deutschland. Zoff hatte es schon vor der Tat gegeben. Nachdem die Geschwister an diesem Tag von der Arbeit aus München zurückgekehrt waren, wurde mit weiteren Kollegen getrunken. Da gab es bereits den ersten Streit, es wurde angeblich auch gerauft. Später ging man zwar zusammen in den Biergarten, wo sich der 38-Jährige aber abseits setzte und auch früher wieder ging. Völlig eskaliert ist die Situation dann später im Quartier. 

Der 38-Jährige war bereits ins Bett gegangen. An die Tat selbst konnte er sich nur mehr grob erinnern. Sein Bruder war ins Zimmer gekommen, weil das Radio zu laut war. Wütend soll der 41-Jährige gewesen sein, seinen Bruder gepackt haben. Der neuerliche Streit gipfelte in der Messer-Attacke. Der 38-Jährige zeigte sich vor Gericht geständig, räumte die Tat ein und bedauerte sie. Das Messer lag zufällig im Wohnzimmer, mit dem stach er zu. Und zwar so massiv, dass der Bruder es fast mit dem Leben bezahlt hätte. 

Der 41-Jährige hatte Glück, sagt Richterin Celina Nappenbach. Die Klinge verfehlte nur knapp das Herz, die Aorta wurde verletzt. Eigentlich ein Fall von versuchter Tötung. Doch juristisch gesehen gab es Punkte, die für den so genannten Rücktritt vom Versuch sprachen. So hat der Täter nach diesem einen Stich vom Opfer abgelassen und eben nicht weiter zugestochen. Er hat sich zudem um die Verständigung des Rettungsdiensts gekümmert. Und er hat seinem Bruder Hilfe geleistet, versuchte, die Blutung zu stoppen. 

Das alles wurde dem Angeklagten zugute gehalten, das Urteil lautete auf gefährliche Körperverletzung. Der Staatsanwalt hatte 3,5 Jahre Haft gefordert, die Verteidigung befand 2,5 Jahre für angemessen. Das Urteil der Richterin lautete schließlich auf drei Jahre Gefängnis. Der Verurteilte saß bereits seit Juli in Untersuchungshaft, nun kommt er in Strafhaft.


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