Der Staatsanwalt ging heute in seinem Plädoyer deutlich über das Strafmaß der ersten Instanz hinaus
(ty) 33 000 Euro. Das forderte Staatsanwalt Nicolas Kaczynski heute Nachmittag in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Ingolstadt gegen Siegmund B., der der fahrlässigen Tötung angeklagt ist, da an Silvester 2013 auf seinem Weiher bei Geisenfeld zwei Jäger den Tod fanden, als ein Boot im eiskalten Wassert unterging, das ohnehin hoffnungslos überladen war. Die fünf Personen an Bord hatten zudem keine Schwimmwesten getragen.
Mit seiner Forderung ging Nicolas Kaczynski deutlich über das Strafmaß der ersten Instanz hinaus. Damals hatte ihn das Amtsgericht Pfaffenhofen zu 19 600 Euro verurteilt, was 140 Tagessätzen entsprach. Die aber hatte Siegund B. abgelehnt und war in Berufung gegangen.
Der Staatsanwalt zeigte sich überzeugt, dass sowohl die Überladung des Bootes als auch die Tatsache, dass niemand Schwimmwesten getragen hatte, zu dem tragischen Unfall geführt haben. Genau darauf hätte der Angeklagte aber bestehen müssen. Im Lauf des Verfahrens hatte ein Gerichtsmediziner auch bestätigt, dass niemand hätte sterben müssen, wären Schwimmwesten benutzt worden.
Auch dass Siegmund B. am ersten Tag der Berufungsverhandlung vor dem Ingolstädter Landgericht versucht hatte, die Schuld an dem Unglück seinem ertrunkenen Freund in die Schuhe zu schieben, hatte Nicolas Kaczynski in seinem Plädoyer nicht vergessen.
Der Verteidiger des Angeklagten, Walter Gräf, hatte in seinem Plädoyer von einer „Tragödie für alle Beteiligten“ gesprochen. Er forderte einen schlichten Freispruch für seinen Mandanten.
Das Urteil soll am 14. März verkündet werden.