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Das Landgericht Ingolstadt verurteilte den Veranstalter der tödlichen Entenjagd von Geisenfeld heute in der Berufungsverhandlung zu 120 Tagesätzen

(ty) Zahlen muss er, aber nicht ganz so viel. Zu 120 Tagessätzen wegen fahrlässiger Tötung verurteilte das Landgericht Ingolstadt heute Siegmund B. aus Geisenfeld, auf dessen Weiher Silvester 2013 zwei Menschen bei einer Entenjagd ertrunken waren, als das hoffnungslos überladene Boot gekentert war. Das entspricht 16 800 Euro. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine deutlich höhere Strafe gefordert: 33 000 Euro. Damit kam Siegmund B. heute in der Berufungsverhandlung „billiger“ weg als in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Pfaffenhofen, wo er zu 19 600 Euro Geldstrafe verurteilt worden war.

Zwei Teilnehmer der Entenjagd an Silvester 2013 im Alter von 33 und 70 Jahren konnten sich damals nicht mehr aus dem gekenterten Boot, das mit fünf Personen besetzt gewesen war, ans Ufer retten und ertranken in dem See bei Geisenfeld, nicht zuletzt deswegen, weil sie keine Schwimmwesten getragen hatten, worauf Siegmund B., so der Staatsanwalt hätte bestehen müssen.

Die neuerliche Verurteilung bedeutet zudem, dass Siegmund B. seinen Jagdschein und damit auch seine Waffenbesitzkarte abgeben muss, was das Gesetz ab einer Strafe von 60 Tagessätzen vorsieht.


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