Im Prozess um den Doppelmord von Kösching stellen sich zwei Fragen: War der Angeklagte ob seines Alkoholkonsums voll schuldfähig und war der Tod seiner eigenen Tochter geplant?
(ty) Nachweisen, dass er seinen Schwiegersohn und seine eigene Tochter erschossen hat, das muss man dem 69-jährigen Köschinger nicht mehr. Denn das hatte der Angeklagte am ersten Tag der Verhandlung vor dem Landgericht bereits eingeräumt und von seinem Verteidiger Jörg Gragert verlesen lassen. Auch, dass er zum Zeitpunkt der Bluttat bereits eine halbe Flasche Cognac konsumiert hatte.
Und genau das dürfte bei der Strafzumessung relevant werden, weil sein Alkoholkonsum entscheidend sein könnte für die Beantwortung der Frage, ob der 69-Jährige voll schuldfähig war, als er im September 2015 die tödlichen Schüsse in dem Köschinger Haus abgegeben hatte.
Hatten Nachbarn und Polizisten bislang ausgesagt, man habe von einem Rausch außer einer Fahne recht wenig bemerkt, meinte am gestrigen Verhandlungstag ein Beamter der Spurensicherung, der Angeklagte sei „sturzbetrunken“ gewesen. Wie es tatsächlich um die Zurechnungsfähigkeit des 69-Jährigen stand zum Zeitpunkt der Tat, das werden die Rechtsmediziner bewerten müssen.
Aber noch eine zweite Frage ist durchaus interessant. Hat Sahid I. nun auch seine Tochter in voller Absicht erschossen, oder war sie eher ein Kollateralschaden? In seiner Erklärung am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte behauptet, im Haus sei es ob der heruntergelassenen Rollos sehr dunkel gewesen und er sei zudem der Meinung gewesen, seine Tochter sei beim Einkaufen, während er dem bereits angeschossenen Schwiegersohn ins Haus folgte, um sein tödliches Werk zu vollenden.
Dazu soll es, wie Polizisten aussagten, gleich nach der Tat unterschiedliche Äußerungen des Angeklagten gegeben haben. So sollen Sätze gefallen sein wie „Die haben mich beleidigt und mussten sterben“, aber auch Aussagen im Hinblick auf seine Tochter, denen zufolge sie einfach Pech gehabt habe, weil sie neben dem Schwiegersohn stand. Das klingt zwar reichlich abgebrüht, klingt aber nicht nach Absicht.