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Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage erhoben gegen den 25-jährigen Soldaten, der im November vergangenen Jahres seine schwangere Freundin erschlagen und in die Donau in Ingolstadt geworfen haben soll

(ty) Es war ein Aufsehen erregender Fall, als im November 2015 eine hochschwangere 22-jährige Frau tot aus der Donau zwischen der Ingolstädter Schiller- und Autobahnbrücke in Höhe der Gerhard-Hauptmannstraße gezogen worden war. Ein Spaziergänger, der dort mit seinem Hund unterwegs war, hatte die Leiche gefunden. Ihr Freund, der dringend tatverdächtige 25-jährige Soldat, von dem auch das Kind stammte, das mit der Frau gestorben ist, wurde jetzt von der Ingolstädter Staatsanwaltschaft des Mordes und Schwangerschaftsabbruchs angeklagt.

Die russlanddeutsche Anastasia hatte unweit des Ortes gewohnt, an dem sie tot gefunden worden war. Mit einer Hundestaffel, Beamten der Spurensicherung und einer Tauchergruppe der Bereitschaftspolizei hatte die Polizei damals nach verwertbaren Spuren, nach tatverdächtigen Gegenständen gesucht. Denn die junge Frau war übel zugerichtet worden, hatte massivste Kopfverletzungen. Sie war wohl brutal erschlagen und dann in den Fluss geworfen worden. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat jetzt ihre Ermittlungen abgeschlossen und gegen den 25 Jahre alten Soldaten und gelernten Koch aus dem Landkreis Eichstätt Anklage am Schwurgericht des Landgerichts Ingolstadt erhoben.

Taucher suchen nach der Tatwaffe

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten, der bereits kurz nach der Tat Ende November vergangenen Jahres festgenommen worden war und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet, zur Last, in den späten Abendstunden des 28. November 2015 seine 22 Jahre alte schwangere Bekannte in der Nähe des Donauufers durch massive Gewalteinwirkung gegen den Kopf mit einem scharfen Werkzeug tödlich verletzt und in den Fluss geworfen zu haben, um sein bisheriges Leben ungestört durch eine mögliche Vaterschaft fortsetzen zu können. 

Da sich die Geschädigte nach dem Ergebnis der Ermittlungen an jenem Abend eine Aussprache erhofft und nicht mit einem tödlichen Angriff gerechnet hatte und ihrem Mörder wehrlos gegenüberstand, bejahte die Staatsanwaltschaft neben dem Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe auch das Mordmerkmal der Heimtücke. 


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