19-Jähriger fuhr alkoholisiert bei der Polizei vor, um eine Zeugenaussage zu machen – Dabei gilt für ihn in der Probezeit die 0,0-Promille-Grenze
(ty) Gestern erschien ein 19-jähriger aus der Gemeinde Weichs zur Zeugenvernehmung bei der Polizeiinspektion Dachau. Im Verlauf der Vernehmung wurde bei dem jungen Mann Alkoholgeruch festgestellt – und ein Test bestätigte diese Vermutung. Das Problem: Der 19-Jährige war mit seinem Pkw zur Polizei gekommen und er ist im Besitz einer Fahrerlaubnis auf Probe. Während der Probezeit gilt aber die 0,00-Promille-Grenze. Der junge Mann muss nun mit einem Bußgeldverfahren sowie der Verlängerung der Probezeit rechnen, so ein Polizei-Sprecher.