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Ein als Clown verkleideter junger Mann hat zwei Mädchen mächtig erschreckt – Gegen ihn und einen Begleiter wird nun ermittelt

(ty) Ein als Horror-Clown verkleideter Mann hat am gestrigen Abend zwei junge Frauen in einer Grünanlage in Aschaffenburg mächtig erschreckt. Der „Scherzbold“ wurde wenig später zusammen mit zwei Begleitern festgenommen. Bei der Durchsuchung wurde neben einer geringen Menge Rauschgift auch eine Gasdruckwaffe entdeckt. Gegen zwei der Männer wurden bereits Ermittlungsverfahren eingeleitet, wie die Polizei heute mitteilte.

 

Gegen 21.30 Uhr waren gestern zwei 16-jährige Einheimische zu Fuß in der Parkanlage an der Lindenallee unterwegs, als den Angaben zufolge hinter einem Baum plötzlich ein mit einem Clown-Kostüm und einer Halloween-Maske verkleideter Mann hervorsprang. „Er erschreckte die beiden Frauen nicht nur durch sein Aussehen und das plötzliche Hervorspringen, sondern hielt bei der Tat auch einen Gegenstand in der Hand, den die Geschädigten zunächst für einen Elektroschocker hielten“, heißt es im Bericht der Polizei. Die beiden Frauen liefen jedenfalls davon und verständigten die Polizei.

 

Der 21-jährige Maskierte, er stammt ebenfalls aus Aschaffenburg, wurde kurz darauf – nebst zwei Begleitern in einem Pkw  – ausfindig gemacht. „Bei der Durchsuchung der Personen und des Autos wurden neben mehreren Kostümen und Masken auch eine geringe Menge Marihuana und eine Gaspistole aufgefunden, die einem 20-jährigen Begleiter des Clowns zugeordnet werden konnten“, berichtet ein Polizei-Sprecher. „Der vermeintliche Elektroschocker entpuppte sich als Handy, mit dem Geräusche und Lichteffekte abgespielt wurden.“

Nachspiel der Horror-Aktion: Die Polizei hat gegen den 21-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung eingeleitet, wie heute gemeldet wurde. Sein Begleiter wird sich wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz verantworten müssen.

 

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei ausdrücklich davor, sich dem „Horror-Clown“-Trend anzuschließen und in derartiger Verkleidung arglose Passanten zu erschrecken. „Auch wenn dies als Spaß gedacht sein mag, können derartige Aktionen – je nach Einzelfall – erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen“, heißt es von der Polizei. „Auch die Folgen für die Erschreckten sind im Vorfeld nicht absehbar.“ Abhängig vom Gesundheitszustand der Opfer könne ein derartiger Schreck schwerwiegende Folgen haben.


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