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Seine ungehörigen Äußerungen am Tag nach der schrecklichen Tat, die zehn Menschen das Leben gekostet hat, kommen einen jungen Mann teuer zu stehen

(ty) Vielen ist die Amok-Nacht vom 22. Juli in München noch in trauriger Erinnerung. Damals tötete ein 18-jähriger Schüler im Bereich des Olympia-Einkaufszentrums (OEZ) neun Menschen, ehe er sich später selbst erschoss. Nur einen Tag später glaubte ein 21-Jähriger aus Togo, sich einen vermeintlichen Spaß erlauben zu können. Der Schuss ging allerdings nach hinten los und sollte ihn, wie sich jetzt herausstellte, teuer zu stehen kommen. 

Was war passiert: Am besagten 23. Juli, gegen 22.15 Uhr, befand sich der 21-jährige Togolese im Münchner Ostbahnhof. Als er zwei uniformierte Beamte der Bundespolizei erkannte, hob er beide Hände auf Augenhöhe in Richtung der Gesetzeshüter, formte mit seinen Händen zwei Pistolen und ahmte mehrmals das Abfeuern von Handfeuerwaffen nach. Begleitet wurde diese „grob ungehörige Handlung“ mit den phonetischen Lauten "Pam, Pam, Pam". Die Örtlichkeit war zu diesem Zeitpunkt von hohem Reiseaufkommen sowie zahlreichen Besuchern des Party-Areals am Ostbahnhof geprägt. Eine Vielzahl von Menschen nahm diese Aktion wahr.

 

Der 21-Jährige wurde damals von den Beamten zur Dienststelle mitgenommen und durchsucht, außerdem wurde auch seine Identität zweifelsfrei festgestellt. Bei der Belehrung äußerte er nach Angaben der Bundespolizei: "Ich fand das lustig. War ein Spaß. Der Typ von gestern hat das richtig gut gemacht. Ich finde das super!" Gemeint war der Anschlag am OEZ. Daraufhin erstatteten die Beamten eine Anzeige wegen Verstoßes gegen Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes gegen den jungen Mann.

Vom Kreisverwaltungsreferat München wurde diese Handlung, die – so wurde jetzt berichtet – „geeignet war, die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen“, als „grob ungehörig“ eingestuft. Gegen den 21-Jährigen wurde jedenfalls eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro erlassen, wie die Bundespolizei heute mitteilte.  Inklusive Gebühren und Auslagen macht das 178,50 Euro.


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