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Zum 15. Februar werden im Landkreis Pfaffenhofen die Müllgebühren fällig, der AWP rechnet mit Einnahmen von 3,4 Millionen Euro – Hier lesen Sie alles, was Sie dazu wissen müssen

(ty/zel) Auf dem Gebühren-Konto des Abfallwirtschaftsbetriebs im Landkreis Pfaffenhofen (AWP) werden demnächst Zahlungs-Eingänge in Höhe von insgesamt rund 3,4 Millionen Euro erwartet. Das teilte Vize-Chef Anton Gänger heute auf Anfrage unserer Zeitung mit. Hintergrund des Geldregens: Die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für dieses Jahr wird zum 15. Februar fällig. Wie Gänger erläutert, sind aktuell im Landkreis rund 39 000 gebührenrelevante Abfall-Behälter ausgegeben. Der Klassiker ist dabei die 80-Liter-Restmülltonne, davon stehen im Landkreis fast 29 000 Stück.  

Bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung (Sepa-Mandat) werden die jetzt dann fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht. Die Erteilung eines Sepa-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Februar kann von den Bürgern noch bis Freitag, 3. Februar dem AWP angezeigt werden. „Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15. Februar 2017 nicht mehr berücksichtigt werden“, betont der AWP. Wer also nach dem 3. Februar ein Lastschriftmandat erteilt, müssen die jetzt erhobenen Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Februar noch eigens überweisen.

 

Bargeldlose Zahlungen können auf das folgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70. Der AWP bittet in diesem Zusammenhang dringend darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die genannte Bankverbindung auch die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.

Bar-Einzahlungen können in der Geschäftsstelle des AWP an der Raiffeisenstraße 19 in Pfaffenhofen „aus kassentechnischen Gründen“ nur am Mittwoch, 15. Februar, von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr angenommen werden. Wichtig: „Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben.“ Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2016 beziehungsweise den danach ergangenen Gebührenbescheiden.

 

Entwicklung der jährlichen Müllgebühren, hier für die klassische 80-Liter-Restmülltonne.

Die Bürger im Landkreis Pfaffenhofen durften sich bekanntlich zum Anfang des vergangenen Jahres auf fallende Müllgebühren freuen. Die Senkung fiel zwar überschaubar aus, doch die wirklich gute Nachricht war vor allem, dass diese neuen Preise vier Jahre lang gelten – also für 2016 bis einschließlich 2019. Das heißt: Frühestens für 2020 wäre im Landkreis überhaupt erst wieder mit einer Erhöhung der Gebühren zu rechnen.  

Vor der Gebühren-Sekung kostete die Standard-Restmülltonne (80 Liter) pro Jahr 139,80 Euro, das waren 11,65 Euro im Monat. Seit der Senkung zahlt man nur mehr 135 Euro per anno beziehungsweise 11,25 Euro im Monat. Das entspricht einer Reduzierung um 3,4 Prozent und bedeutet eine jährliche Ersparnis von 4,80 Euro.

Dank der im Dezember 2015 vom Kreistag beschlossenen Senkung setzte sich der Trend der fallenden Müllgebühren im Landkreis Pfaffenhofen erfreulich fort. Im Jahr 2005 musste man für eine 80-Liter-Tonne noch 228 Euro per anno hinlegen, jetzt sind es gerade mal 135 Euro. Landrat Martin Wolf (CSU) sprach damals deshalb auch von einem guten Signal an die Bürger und sah das Abfall-System des Landkreises bestätigt. Zugleich bat er die Bürger auch weiterhin um konsequente Müllvermeidung und Mülltrennung.

 

Geschenkt wird den Landkreis-Bürgern übrigens durch die Gebühren-Senkung nichts. Ihnen soll auf diesem Wege im Grunde nur das zurückgegeben werden, was sie in den Jahren zuvor zu viel bezahlt haben. Denn der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises übernimmt mit der Entsorgung eine hoheitliche Aufgabe, bei der er mittelfristig kostendeckend zu arbeiten hat. Auf Dauer darf der AWP also weder draufzahlen noch sich bereichern. Deshalb werden die Müllgebühren auch alle paar Jahre wieder angepasst. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Über die vergangenen Jahre hatte sich auf dem Konto des AWP einiges angesammelt: Zum Ende 2015 waren es rund 4,26 Millionen Euro (inklusive Zinsen), die die Bürger sozusagen zu viel bezahlt hatten. Man spricht von einer so genannten Überdeckung. 

Und genau diese Überdeckung, also die besagten 4,26 Millionen Euro, sollen nun in den Jahren 2016 bis 2019 über reduzierte Müllgebühren an die Bürger zurückgegeben werden. Deshalb wurden die Preise neu kalkuliert. Die neuen Gebühren sind dabei so berechnet, dass der AWP im hoheitlichen Bereich der Müllabfuhr in den kommenden vier Jahren jeweils ein Minus von rund 1,09 Millionen macht – dann sind die 4,26 Millionen Euro aufgebracht. Für den Zeitraum ab 2020 werden die Gebühren dann anhand der bis dahin vorliegenden Zahlen und Prognosen wieder neu kalkuliert.

Seit Anfang vergangenen Jahres gelten im Kreis Pfaffenhofen folgende Gebühren:

  • Restmülltonne 80 Liter: 135 Euro im Jahr 
  • Restmülltonne 120 Liter: 201,44 Euro 
  • Restmülltonne 240 Liter: 404,88 Euro
  • Restmülltonne 1100 Liter: 1855,68 Euro

In diesen Gebühren enthalten sind bereits die Biotonne (60 Liter) und die Papiertonne (240 Liter). Wenn nur eine Person auf einem Grundstück wohnt, gibt es eine Ermäßigung; dann werden für die 80-Liter-Restmülltonne plus Biotonne und Papiertonne im Jahr nur 101,28 Euro (bisher 104,76) fällig.

Wer eine zusätzliche Biotonne (60 Liter) braucht, zahlt dafür im Jahr 33,12 Euro. Eine weitere 120-Liter-Biotonne kostet jährlich 66,24 Euro. Für eine zusätzliche 240-Liter-Papiertonne werden im Jahr 10,80 Euro fällig, eine zusätzliche 1100-Liter-Papiertonne kostet jährlich 49,56 Euro. Für den Kauf eines Restmüllsacks (70 Liter) muss man einmalig 4,50 Euro hinlegen.


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