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Das Landgericht bestätigte gestern in der Berufungsverhandlung das Urteil wegen Volksverhetzung gegen Erwin S. – Jetzt muss er ins Gefängnis. Auch, weil er die beiden Ingolstädter Coiffeure Marco Slavulj und Helmut Schmid wegen ihrer Homosexualität nach Dachau schicken wollte 

(ty) Die Anklagebank ist ihm beinahe schon zur zweiten Heimat geworden. Nach 19 Vorstrafen, die er inzwischen auf der Liste führt, kein Wunder. Gestern stand Erwin S. abermals vor Gericht. Weil er gegen ein Urteil des Ingolstädter Amtsgerichts aus dem vergangenen November in Berufung gegangen war. Die aber redete ihm Richter Konrad Riedel gestern schnell aus. Und so wurde das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig. Erwin S. muss für fünf Monate ins Gefängnis, weil er in Facebook bezogen auf Asylbewerber geschrieben hatte: "Die Endlösung ist das Einzige, was Deutschland retten kann.“

Im Gegensatz zur ersten Verhandlung indes zeigte sich Erwin S. dieses Mal plötzlich reumütig, sprach von einem riesigen Fehler und davon, dass es ihm leid tue. Erwin S. wird dieses Mal indes nicht nur diese fünf Monate abdrücken müssen, sondern auch die acht Monate, die ihm das Amtsgericht im April 2015 aufgebrummt hatte. Damals auf Bewährung, weil er zwei prominente Ingolstädter Friseure wegen ihrer Homosexualität gerne nach Dachau geschickt hätte, wie er in Facebook geschrieben hatte.

Acht Monate auf Bewährung. Das war der Preis für Erwin S., der im Oktober 2014 über die beiden Ingolstädter Promi-Coiffeure Helmut Schmid und Marco Slavulj nicht nur mit anzüglichen Bemerkungen, sondern auch mit strafrechtlich relevanten Äußerungen hergefallen war. Er hatte sich über deren Homosexualität ausgelassen und fand es offenbar noch der Erwähnung wert, dass sie – ginge es nach ihm – ohnehin nach Dachau gehören würde.

Als ihm dann die Staatsanwaltschaft auf den Leib rückte, versuchte er, sich bei den beiden Coiffeuren mit abstrusen Ausreden, ihm sei das Handy gestohlen worden und er habe das gar nicht geschrieben, zu entschuldigen. Die indes hatten diese Entschuldigung nicht angenommen.

Die Äußerungen in Facebook, die er mit dem Handy abgesetzt hatte, waren nun mal nicht nur massiv beleidigend, sondern erfüllten zudem den Tatbestand der Volksverhetzung. Das sah auch das Amtsgericht Ingolstadt so und verurteilte Erwin S. zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Wegen Volksverhetzung, Beleidigung und nebenbei noch wegen Trunkenheit im Verkehr.

Bewährt indes hat er sich nicht. Denn Monate später hatte er zu dem Bericht über eine Vergewaltigung geschrieben, die ein Asylbewerber begangen haben soll: „Die Endlösung ist das Einzige, was Deutschland retten kann.“ Ein unmissverständlicher Aufruf zum Mord an Asylbewerbern. In erster Instanz hatte er noch auf seine Meinungsfreiheit gepocht, vor dem Landgericht war nun Reue angesagt. Die indes half ihm jetzt auch nicht mehr. Zusammen mit den acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt waren, muss er nun 13 Monate hinter schwedische Gardinen. 


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