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Die Landesanwaltschaft hat ein Disziplinarverfahren gegen den Ingolstädter Alt-OB eingeleitet

(ty) Jetzt könnte es an die Pension des Ingolstädter Alt-Oberbürgermeisters Alfred Lehmann (CSU) gehen. Die Landesanwaltschaft hat ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Der Politiker soll angeblich beim Verkauf des alten Ingolstädter Krankenhaus-Areals im Jahr 2012 und einem späteren Kauf einer Wohnung in der dort errichteten neuen Wohnanlage bestochen worden sein. Zumindest besteht ein Anfangsverdacht, den auch die Staatsanwalschaft prüft. Sollte sich dies bewahrheiten, wären eine Kürzung oder gar die Streichung seiner Pension mögliche Strafen. 

Das Disziplinarverfahren gegen Lehmann ruht bis zum Abschluss des Strafverfahrens. Dadurch sollen parallele Ermittlungen verhindert werden. Falls öffentliche Klage gegen Lehmann erhoben werden, wäre das Disziplinarverfahren wohl ohnehin erst einmal auszusetzen.

Das bayerische Disziplinargesetz hat auch für kommunale Wahlbeamte Gültigkeit. Mögliche Strafen für Ruhestandsbeamte sind die Kürzung des Ruhegehalts um höchstens ein Fünftel und auf eine Dauer bis zu fünf Jahren – oder aber die gänzliche Aberkennung.


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