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Krude Aktion zwischen Manching und Denkendorf: Der 24-Jährige aus dem Kreis Neuburg-Schrobenhausen ist jetzt seinen Führerschein los.

(ty) Eine Streife der Ingolstädter Verkehrspolizei, die in einem Zivilfahrzeug unterwegs war, bemerkte heute Nacht gegen 0.25 Uhr auf der Autobahn in Richtung Nürnberg einen Seat Leon, der auf Höhe Manching mit hoher Geschwindigkeit fuhr, obwohl dort nur 120 km/h erlaubt waren. Danach sei der Seat bei erlaubten 100 mit satten 178 Sachen über die A9 gerast. „Etwa auf Höhe des Köschinger Forsts reduzierte der Seat-Fahrer die Geschwindigkeit und forderte die Streifenbesatzung durch Setzen des Warnblinkers und durch Handzeichen auf, ein Rennen zu fahren“, berichtet ein Polizei-Sprecher. Doch das war erst der Anfang einer haarsträubenden Geschichte.

 

Der Seat habe dann beschleunigt. Die Zivilstreife habe sich indes zunächst zurückfallen lassen, um ihr Desinteresse an einem Rennen zu signalisieren. Der 24-jährige Seat-Fahrer habe die Geschwindigkeit nun wieder verringert, an der Anschlussstelle Denkendorf den Warnblinker gesetzt und sei von der Autobahn abgefahren.  

Die Beamten folgten den Wagen des 24-Jährigen auf den Parkplatz. Dort habe der Seat-Lenker, der zunächst offenbar nicht erkannt hatte, dass es sich um Gesetzeshüter handelte – obwohl diese eine Uniform trugen und alle Beteiligten bereits aus ihren Autos ausgestiegen waren – die Beamten dann gefragt, warum sie kein Interesse am Rennen gezeigt habe.

 

Nachdem der 24-Jährige dann erkannt hatte, dass er Polizeibeamten gegenüberstand, „räumte er sein Fehlverhalten ein, wollte jedoch dass sein Fehlverhalten nicht geahndet wird“, berichtet ein Sprecher der Verkehrspolizei. Im Laufe des Gesprächs stellten die Gesetzeshüter dann bei dem jungen Mann aus dem Kreis Neuburg-Schrobenhausen Alkoholgeruch fest. Ein Test bestätigte den Verdacht und brachte 1,2 Promille ans Licht. Am 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. 

So kam es für den 24-Jährigen, wie es in solchen Fällen immer kommt: Er musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und die Sicherstellung des Führerscheins wurde veranlasst. Auf den jungen Mann, dessen Autoschlüssel in Verwahrung genommen wurde, kommt nur ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu.   


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