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Hilfseinsätze von Feuerwehr und Rettungsdiensten wurden nach Angaben der Kreisbehörde in letzter Zeit häufiger behindert.

(ty) Das Pfaffenhofener Landratsamt schlägt Alarm. Es komme in letzter Zeit häufiger vor, dass Hilfseinsätze von Feuerwehr und Rettungsdiensten durch parkende Autos behindert werden. „Wegen zugestellter Feuerwehr-Zufahrten und Rettungswege gibt es nicht selten kein Durchkommen mehr“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Dies gelte sowohl im innerstädtischen Bereich als auch in dichter bebauten Wohngebieten.

In diesem Zusammenhang wird an einen Fall aus Fürth erinnert, wo kürzlich ein Feuerwehr-Einsatz erst mit zeitlicher Verzögerung durchgeführt werden konnte, „weil unzulässig abgestellte Autos den Weg zum Brandort versperrten“. Der Pfaffenhofener Vize-Landrat Anton Westner (CSU) appellierte heute an alle Verkehrsteilnehmer, die entsprechenden Verkehrsvorschriften zu beachten und die Abstandsregeln einzuhalten. 

Das Landratsamt weist „aus gegebenem Anlass“ darauf hin, „dass falsch parkende Fahrzeuge Menschenleben gefährden können“. Die Sicherheitsbehörden und der Rettungsdienst bitten in diesem Zusammenhang, insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • An allen Straßen, an denen Autos geparkt werden dürfen, muss Tag und Nacht zwischen dem Fahrzeug und dem gegenüberliegenden Fahrbahnrand mindestens eine Durchfahrtsbreite von 3,05 Metern verbleiben. 
  • Wenn auf beiden Straßenseiten geparkt wird, muss eine ausreichende Lücke als Durchfahrtsmöglichkeit für Feuerwehr– und Rettungsdienstfahrzeuge zwischen den parkenden Fahrzeugen vorhanden sein. 

  • An Kreuzungen und Einmündungen sind auf jeder Seite mindestens fünf Metern freizuhalten, weil vor allem größere  Feuerwehrfahrzeuge mehr Platz beim Abbiegen und zum Rangieren benötigen. 
  • Besonders gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten und Feuerwehrstellflächen dürfen auf keinen Fall zugeparkt werden. 
  • Beim Abstellen von Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass Hydranten nicht blockiert werden. 

  • Parken an Engstellen mit zusätzlicher Behinderung von Rettungsfahrzeugen kann mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg geahndet werden.

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