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Nach einem Crash auf der B 13 bei Reichertshofen steuerte ein betrunkener 30-Jähriger seinen demolierten Pkw noch nach Hause. Bei der Polizei gingen aber zwei Hinweise ein, die ihm zum Verhängnis wurden.

(ty) Ein betrunkener 30-jähriger Schrobenhausener hat sich gestern Abend nach einem Streit mit Bekannten in Ingolstadt in seinen VW Golf gesetzt, um nach Hause zu fahren. Bei Reichertshofen kam er laut Polizei nach rechts von der B 13 ab, wobei das Auto an der Böschung erheblich demoliert wurde. Nach diesem Crash, bei dem kein Fremdschaden entstanden sei, setzte der Mann mit seinem ramponierten Pkw die Heimfahrt fort. Aufgeflogen ist der dennoch – aus zwei Gründen.

 

Eine zufällig vorbeikommende Verkehrsteilnehmerin meldete zunächst bei der Polizei, dass sie frische Reifenspuren, die von der B 13 in die Böschung führen, und außerdem eine Person mit Taschenlampe erblickt habe. Im Zuge einer sofortigen Nachschau konnten die angerückten Beamten der Polizeiinspektion Geisenfeld an der besagten Unfallstelle dann aber weder ein Fahrzeug noch eine Person entdecken.

 

Es sollte aber noch einen Hinweis geben – und der wurde dem Pkw-Lenker zum Verhängnis. Denn ein Mann, der zuvor an dem Streit in Ingolstadt beteiligt gewesen sein soll, hatte mitgeteilt, dass der 30-Jährige in erheblich angetrunkenen Zustand nach Hause gefahren sei. Daraufhin wurden nun auch die Beamten der Polizeiinspektion Schrobenhausen aktiv und an der Adresse des bezichtigten Pkw-Halters vorstellig. „Hierbei wurde der VW des Schrobenhauseners mit erheblichem Frontschaden festgestellt“, berichtet ein Polizei-Sprecher.

 

Der Halter des Wagens habe gegenüber den Gesetzeshütern auch gleich zugegeben, von Ingolstadt nach Schrobenhausen gefahren zu sein. Der 30-Jährige stand laut Polizei offensichtlich stark unter Alkoholeinfluss, ein Test ergab dann deutlich über ein Promille. Der Beschuldigte musste sich deshalb einer Blutentnahme unterziehen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Der Schaden an seinem Pkw dürfte mehrere tausend Euro betragen.


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