Der aktuelle Gefahren-Index hat in manchen Bereichen Stufe 5 von 5 erreicht. Die Warnhinweise sind dringend zu beachten.
(ty) Wegen der nach wie vor erhöhten Waldbrandgefahr hat die Regierung von Oberbayern nun die Fortführung der Luftbeobachtung auch für Donnerstag, 22. Juni, und Freitag, 23. Juni, angeordnet. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen, das diesbezüglich für ganz Oberbayern zuständig ist. Die Flieger starten von den Stützpunkten Eichstätt, Pfaffenhofen, Oberpfaffenhofen, Königsdorf, Erding, Mühldorf/Inn und Ohlstadt. Die Beobachtungsflüge finden einmal täglich am Nachmittag statt. Es wird erneut dringend darum gebeten, die Warnhinweise zu beachten.
Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrandgefahren-Index für Teile Oberbayerns aktuell eine hohe (Stufe 4 von 5) beziehungsweise sogar sehr hohe (Stufe 5 von 5) Waldbrandgefahr aus. „Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder“, heißt es von der Regierung von Oberbayern.
Die Regierung bittet deshalb erneut dringend darum, folgende Warnhinweise zu beachten. Diese gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind. Im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon sollen Sie
- kein Feuer oder offenes Licht anzünden oder betreiben,
- keine offenen Feuerstätten errichten oder betreiben,
- keine Bodendecken abbrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise absengen,
- keine brennenden oder glimmenden Sachen wegwerfen und nicht rauchen.
Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutzbehörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.lrst-oberbayern.de.