Streit läuft aus dem Ruder: Es geht um ein Messer, einen Tritt ins Gesicht und Drogen.
(ty) Am gestrigen Abend ist es in einem Zug von München nach Ingolstadt zu körperlichen Attacken zwischen einem 32-jährigen Pfaffenhofener und einem 41-jährigen Geisenfelder gekommen. Die Bundespolizei hat laut heutiger Mitteilung strafrechtliche Ermittlungen gegen die beiden Männer aufgenommen, unter anderem geht es um gefährliche Körperverletzung. Außerdem war ein Verstoß gegen das Betäubungsmittel-Gesetz ans Licht gelangt. Aufgrund des Vorfalls gab es geringe Verzögerungen im Betriebsablauf der Deutschen Bahn.
Nach ersten Ermittlungen der Münchner Bundespolizei soll es gegen 22 Uhr zwischen den beiden Männern im Regional-Express (RE) 4896 vor dem Halt in Petershausen zu einem Streit gekommen sein. Nachdem es erst verbal zur Sache gegangen sei, soll der 32-Jährige aus Pfaffenhofen mit einer leeren Getränkedose ein Schlagen gegen einen 41-Jährigen aus Geisenfeld angetäuscht haben. Schon zuvor soll dem Aggressor ein Klappmesser, das er in seiner Kleidung mitführte, zu Boden gefallen sein. „Dieses wurde von einem Zugbegleiter aufgefunden“, so ein Polizei-Sprecher. Doch das war offenbar erst der Anfang des Zoffs zwischen den beiden.
Der 41-Jährige soll sich nämlich den Angaben zufolge zur Wehr gesetzt und dabei dem Pfaffenhofener mit einem Arbeits-Sicherheits-Schuh – mit Stahlkappe – ins Gesicht getreten haben. „Dadurch erlitt der 32-jährige Pfaffenhofener eine Schwellung am linken Auge, die vom Rettungsdienst untersucht wurde“, berichtet die Bundespolizei. Ins Krankenhaus wollte der Verletzte nicht gebracht werden, wie es heißt – das habe er abgelehnt. Die beiden Kontrahenten seien nicht alkoholisiert gewesen.
Allerdings waren Drogen im Spiel. Während der 41-jährige Geisenfelder nach dem Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seinen Weg fortsetzen konnte, musste der aggressivere 32-Jährige, bei dem ein Drogentest positiv ausgefallen war, mit zur Wache der Bundespolizei an den Münchner Hauptbahnhof kommen. „Hier wurden bei ihm bei einer Durchsuchung, versteckt in einem Handschuh, zirka 0,60 Gramm Cannabis aufgefunden.“ Deshalb steht nun ein Verstoß gegen das Betäubungsmittel-Gesetz im Raum.