Unglückliche Pannenhilfe nach Rausch-Crash: 29-Jähriger ist seinen Führerschein los, seiner Freundin (39) blüht ein Fahrverbot.
(ty) Doppelt schlecht gelaufen ist die vergangene Nacht für ein Pärchen aus der Region. Zuerst baute der 29-Jährige ziemlich besoffen im Bereich Siegenburg einen Autounfall, den er zwar unverletzt überstand, nach dem aber sein Führerschein von der Polizei gleich einkassiert wurde. Dann kam seine 39-jährige Freundin, sozusagen als Pannenhelferin, an die Unglücksstelle gefahren – und war dabei ebenfalls alkoholisiert. Ihr blühen nun ein vierwöchiges Fahrverbot und ein sattes Bußgeld, während er sich auf ein Strafverfahren und den Entzug seiner Fahrerlaubnis einstellen muss.
Nach Angaben der Mainburger Polizeiinspektion war der 29-Jährige, der aus dem Gemeinde-Bereich von Neustadt an der Donau stammt, am gestrigen Abend gegen 23.30 Uhr mit seinem Ford auf dem Zubringer von der Bundesstraße 301 zur Bundesstraße 299 bei Siegenburg unterwegs, als es krachte. Kurz vor der Einmündung in die B299 rauschte der Mann über die dortige Verkehrsinsel und fuhr dabei auch das darauf platzierte Verkehrsschild über den Haufen.
Der 29-Jährige sei dabei unverletzt geblieben, meldet die Polizei. Nach dem Crash habe der Mann dann seine 39-jährige Freundin telefonisch darüber informiert, dass er eine Panne habe, und die Frau um Hilfe gebeten. Die setzte sich daraufhin in ihren Wagen und machte sich auf den Weg zur Unfallstelle. Als sie dort eintraf, war die Polizei bereits vor Ort – und stellte auch bei ihr Alkohol-Geruch fest. Ein Test habe den Verdacht der Beamten bestätigt, heißt es weiter.
Die Frau muss sich nun auf das entsprechende Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen ihrer Fahrt unter Alkohol-Einfluss einstellen. Die Folgen sind: Ein vierwöchiges Fahrverbot und Strafpunkte in der Verkehrssünder-Kartei sowie ein empfindliches Bußgeld. Die 39-Jährige wurde mit zur Mainburger Polizeiinspektion genommen, wo sie dann noch einen gerichtsverwertbaren Alko-Test absolvieren musste. Auch für ihren Freund ging es zur Wache.
Die Konsequenzen, die den 29-Jährigen erwarten, sind allerdings noch empfindlicher. Ihm blüht nach seinem Rausch-Crash nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Wie in solchen Fällen üblich, musste sich der Beschuldigte einer Blutentnahme unterziehen und sein Führerschein wurde von den Beamten auch gleich sichergestellt. Den wird er auch so schnell nicht wiedersehen. Denn mit dem Strafverfahren geht in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis einher.