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Steuer-Vorschriften, Verpackungs-Gesetz, Brückenteilzeit: IHK weist auf Neuerungen hin, die Unternehmer und Selbstständige im Blick haben sollten

(ty) Steuer-Änderungen, Verpackungs-Gesetz, Brückenteilzeit – auch diesmal gibt es zum Jahreswechsel viele neue Regelungen, die Unternehmer und Selbstständige im Blick haben sollten. Darauf weist die IHK für München und Oberbayern hin. "Neue Steuer-Vorschriften sollen die private Nutzung von Fahrrädern sowie von Dienstwagen mit Elektro- und Hybrid-Antrieben attraktiver machen", heißt es dazu. So müsse der geldwerte Vorteil für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads oder E-Bikes vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer im neuen Jahr nicht mehr versteuert werden.

Für die private Nutzung von Elektro- und bestimmter Hybrid-Dienstwägen sinke der monatlich zu versteuernde Wert auf ein Prozent des hälftigen Brutto-Listenpreises statt bisher des vollen Preises. Auch Jobtickets und andere Zuschüsse des Arbeitgebers zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für den regulären Arbeitsweg seien wieder steuerfrei. "Außerdem wurden die Grundfreibeträge bei der Einkommensteuer sowie Sachbezugswerte und Pauschbeträge für Verpflegungs- und Übernachtungskosten im Ausland angepasst", so die IHK.

Mit dem neuen Verpackungs-Gesetz bestehe erstmals für viele kleine und mittlere Firmen eine Registrierungspflicht, wenn sie Produkte größtenteils für Endverbraucher verpacken, importieren oder beispielswiese online verkaufen. Zu den Neuerungen gehöre auch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar auf 9,19 Euro je Arbeitsstunde. Außerdem habe der Gesetzgeber für Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf befristete Teilzeit eingeführt.

Einen detaillierten Überblick über die zahlreichen neuen Regelungen zum Jahreswechsel gibt die IHK unter www.ihk-muenchen.de/jahreswechsel.


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