Wo man die Dinger loswerden kann und was bei der Entsorgung zu beachten ist
(ty) Die Feiertage sind vorbei und beim ehemals schönen Weihnachtsbaum lichten sich die Nadeln. Spätestens jetzt stellt sich die Frage: Wohin mit dem Christbaum? Und die stellt sich in der Tat, denn eine spezielle Christbaumabholung wird vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) nicht angeboten, wie Abfallberater Godehard Reichhold erklärt. Der Grund: In jeder Gemeinde bestehe eine Abgabemöglichkeit, betont er.
Zur Aufnahme der Bäume sind in den Kommunen im Landkreis die Wertstoffhöfe beziehungsweise Gartenabfall-Sammelstellen die richtige Adresse. Die Anlieferung ist zu den üblichen Öffnungszeiten möglich. Geisenfeld und Baar-Ebenhausen betreiben indes gesonderte Gartenabfallsammelstellen mit eingeschränkten Öffnungszeiten während der Wintermonate. „Bitte informieren Sie sich hier vor Abgabe der Christbäume bei der Gemeindeverwaltung über die Öffnungszeiten“, heißt es aus dem Landratsamt.
Bei der Abgabe der ausgedienten Christbäume an den Sammelstellen sei es außerdem von Vorteil, wenn die Bäume zerkleinert angeliefert würden, da sie dann besser gelagert und transportiert werden könnten. Wichtig ist laut Reichhold aber vor allem auch: „Grundsätzlich müssen die Bäume vollkommen abgeräumt sein.“ Insbesondere Lametta, das einen hohen Anteil an Blei enthalten könne, würde die Weiterverarbeitung zu Kompost beziehungsweise die Verwertung des Häckselguts in einem Biomasseheizkraftwerk sehr belasten. Es gilt also nicht nur beim Schmücken des Christbaums einiges zu beachten.