Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung
Förderverein unterstützt SVI-Jugend
(ty) Zur ersten Jahresversammlung des "Fördervereins Sportverein Ilmmünster" nach der Gründung im Oktober vergangenen Jahres konnte der Vorsitzende Florian Weiß im Vereinsheim des SVI gleich 18 der 20 Mitglieder begrüßen. In seinem Bericht erwähnte er die Eintragung ins Vereinsregister sowie die Anerkennung als gemeinnützig durch das Finanzamt und stellte den neu erstellten Flyer für die Mitgliederwerbung vor.
Der Förderverein will den SVI bei seinen vielfältigen Angeboten in allen Abteilungen unterstützen, damit den Mitgliedern die besten Bedingungen und Möglichkeiten geboten werden könnten, um ihren Sport auszuüben. Weiß nannte dabei besonders die Förderung der Jugend und überreichte den beiden Jugendleitern gleich einen Fußball (Foto oben). Aber auch die Förderung des Ehrenamts sowie die Aus- und Fortbildung im Ehrenamt und für Übungsleiter und Trainer hat sich der Förderverein zum Ziel gesetzt – und beschlossen, die vollen Kosten und Gebühren für die Ausbildungen zu übernehmen.
Schatzmeisterin Franziska Eibel konnte bereits von einem ansehnlichen Betrag auf dem Konto berichten, weil eben die Mitglieder freiwillig ein höheren Beitrag zahlen als die beschlossenen 24 Euro pro Jahr. Folglich wurde die Entlastung des Vorstands auch einstimmig erteilt. Abschließend bedankte sich der Vorsitzende bei seinen jungen Vorstandskollegen. Er sieht das Projekt "Förderverein" für die Zukunft sehr positiv.
Was machen Europa-Abgeordnete den ganzen Tag?
(ty) Am 10. April um 20 Uhr lädt der Pfaffenhofener ÖDP-Kreisverband zu einem Ratsch- und Diskussionsabend ins Naturfreundehaus (Ziegelstraße 88) in Pfaffenhofen ein. Bald ist Europawahl. Was wählen wir da eigentlich? Welche Funktion werden die dann von uns Gewählten haben? Was dürfen sie entscheiden, was nicht? Wie arbeitet das europäische Parlament? Wie kommen europäische Gesetze und Maßnahmen zustande?
Diese und womöglich weitere spannende Fragen sollen im lockerem Gespräch geklärt werden. Denn, so heißt es von der ÖDP: "Wen wir wählen können, darüber werden uns die Plakate und die Wahlwerbung sicher informieren. Wer kompetent entscheiden will, sollte aber auch über das Amt und die Funktion der Abgeordneten Bescheid wissen." Alle, die Fragen zur Europawahl haben, sowie alle, die Fragen beantworten können, und alle Interessierten sind zu diesem Abend mit ÖDP-Stadtrat Richard Fischer eingeladen.
Sirenen heulen zur Probe
(ty) Am Donnerstag, 11. April, um 11 Uhr wird auch in Teilen des Landkreises Pfaffenhofen der landesweit einheitliche Sirenen-Probealarm durchgeführt. Betroffen sind nach Angaben des Landratsamts die Gemeinden Baar-Ebenhausen, Ernsgaden, Geisenfeld, Hohenwart, Manching, Münchsmünster, Pfaffenhofen, Pörnbach, Reichertshofen, Rohrbach und Vohburg. Der Heulton solle die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
"Der Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Sirenen-Warnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen", erklärt Matthias Krenauer, am Landratsamt zuständig für den Katastrophenschutz. Zusätzlich löse das Landratsamt einen Probealarm über die Warn-App "Nina" aus, die seit 1. Oktober vergangenen Jahres durch die Katastrophenschutz-Behörden der Region 10 mit aktuellen Gefahren-Mitteilungen zur Warnung der Bevölkerung versorgt werden kann.
Kinderhilfswerk: Beteiligungsrechte von Kindern in Bayern stärken
(ty) Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine deutliche Stärkung der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Bayern. Der Vergleich mit den gesetzlichen Bestimmungen in anderen Bundesländern zeige, dass der Partizipation von Kindern und Jugendlichen oftmals seitens der Landesregierung nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt werde. Defizite bestehen aus Sicht des Kinderhilfswerkes vor allem bei Beteiligungsrechten in der Landesverfassung, der Frage des Wahlalters, bei Beteiligungsrechten in kommunalen Angelegenheiten sowie bei der Beteiligung in Schulen.
"Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland insgesamt sind ein Flickenteppich, und auch in Bayern entsprechen sie nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind. Der Freistaat Bayern ist hier aufgefordert, umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungs-Maßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen", so Thomas Krüger, der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks. "Andere Bundesländer sind wesentlich weiter, wenn es um die gesetzliche Verankerung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen geht."
Hier sollte Bayern nach den Worten Krüger von den vielen guten Beispielen anderer Bundesländer lernen. "Wir fordern Ministerpräsident Markus Söder auf, das Thema verstärkt auf die Agenda zu setzen und den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen, Kitas und Schulen Geltung zu verschaffen", so Krüger: "Wir würden es begrüßen, wenn er sich für eine vom Deutschen Kinderhilfswerk geforderte Bund-Länder-Konferenz unter Federführung der Bundesregierung einsetzt, auf der die Vorteile der Kinder- und Jugendbeteiligung diskutiert, gesetzliche Regelungsbeispiele erörtert und Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen erarbeitet werden."
Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert insbesondere dafür, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Landesverfassung abzusichern. Hier habe Hessen mit seiner Verfassungsreform im vergangenen Jahr deutliche Maßstäbe gesetzt. Zudem sollte nach Dafürhalten des Kinderhilfswerks das Wahlalter sowohl auf der Landesebene als auch auf kommunaler Ebene in einem ersten Schritt auf 16 Jahre abgesenkt, und in der Gemeindeordnung verpflichtende Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche festgeschrieben werden.
Auch im Schulbereich gibt das Deutsche Kinderhilfswerk eine Reihe von Handlungs-Empfehlungen: Demnach sollte die Wahl eines Klassensprechers oder einer Klassensprecherin ab Klassenstufe 1 obligatorisch werden, sowie Schülerinnen und Schüler an Klassenkonferenzen und Lehrerkonferenzen stimmberechtigt teilnehmen können. Schließlich sollten Schülervertretungen oder der Landesschülerrat dieselben Rechte erhalten wie die jeweiligen Elternvertretungen.