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Die Regierung von Oberbayern hat Beobachtungsflüge angeordnet und bittet dringend um die Beachtung von Warnhinweisen.

(ty) Wegen anhaltend hoher Waldbrandgefahr hat die Regierung von Oberbayern die Luftbeobachtung von Freitag, 19. April bis einschließlich Montag, 22. April, angeordnet. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Pfaffenhofen, das diesbezüglich für ganz Oberbayern zuständig ist. Die Flieger starten von den Stützpunkten Eichstätt, Ohlstadt und Erding. Sie erreichen von dort aus gefährdete Wälder in den Landkreisen Ebersberg, Eichstätt, Erding, Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach und Rosenheim. Die Beobachtungsflüge finden einmal täglich jeweils nachmittags statt, wurde heute erklärt.

Aufgrund zunehmender Trockenheit weise der allgemeine Waldbrand-Gefahren-Index für Teile im nördlichen und südöstlichen Oberbayern aktuell eine hohe Waldbrand-Gefahr aus (Stufe 4), teilte die Regierung von Oberbayern am heutigen Nachmittag mit Besonders gefährdet sind den Angaben zufolge dabei Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs sowie sonnige Waldlichtungen und Waldränder. Die Regierung bittet in diesem Zusammenhang dringend darum, die Warnhinweise zu beachten. "Die gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind", wird betont.

 

Im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon sollte man

  • kein Feuer oder offenes Licht anzünden oder betreiben,
  • keine offenen Feuerstätten errichten oder betreiben,
  • keine Bodendecken abbrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise absengen,
  • keine brennenden oder glimmenden Sachen wegwerfen und nicht rauchen.

 

Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrand-Bekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutz-Fonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der "Luftrettungsstaffel Bayern e.V." stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutz-Behörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.lrst-oberbayern.de.


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