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Umfangreiche Überprüfungen im Stadtgebiet von München brachten verschiedenste Verstöße ans Licht.

(ty) Das Fazit ist schockierend. "Als Ergebnis des Einsatzes lässt sich feststellen, dass keine der 20 kontrollierten Shisha-Bars ordnungsgemäß betrieben wird", teilte das Münchner Polizeipräsidium heute wörtlich mit. In allen überprüften Lokalen mussten den Angaben zufolge "teilweise umfangreiche Verstöße festgestellt" werden. Wobei diese Verstöße sowohl die Zuständigkeit von Polizei und Zoll als auch des Kreisverwaltungs-Referants betreffen. Das ist das Ergebnis von umfangreichen Überprüfungen im Stadtgebiet von München.

Wie heute bekanntgegeben wurde, hatte das Hauptzollamt Rosenheim gemeinsam mit dem zuständigen Kriminal-Fachdezernat des Polizeipräsidiums und dem Münchner Kreisverwaltungs-Referat am 25. Oktober und am 31. Oktober in den Abendstunden in insgesamt 20 Shisha-Bars im Stadtgebiet von München so genannte ganzheitliche Kontrollen durchgeführt. 

Ziel dieser Aktionen war laut Mitteilung der Polizei die Überprüfung der Lokale hinsichtlich der Einhaltung der steuerrechtlichen Vorgaben, des Jugendschutz-Gesetzes, des Gesundheitsschutz-Gesetzes sowie der Einhaltung gewerberechtlicher Bestimmungen nach dem Gaststätten-Gesetz und auflagen-rechtlicher Bestimmungen. Die genannten Behörden waren an den beiden Kontroll-Tagen jeweils insgesamt mit rund 100 Beamten im Einsatz.  

"Als Ergebnis des Einsatzes lässt sich feststellen, dass keine der 20 kontrollierten Shisha-Bars ordnungsgemäß betrieben wird", hieß es heute. "In allen kontrollierten Bars mussten teilweise umfangreiche Verstöße festgestellt werden, wobei diese die Aufgabenbereiche aller eingesetzten Behörden tangierten." 

Beamte des Hauptzollamts prüften den Angaben zufolge, ob der zum Rauchen in den Shisha-Bars verwendete Wasserpfeifen-Tabak in Deutschland verkehrsfähig ist und ordnungsgemäß versteuert wurde. Wasserpfeifen-Tabak unterliege in Deutschland, genau wie der normale Rauchtabak, der Tabaksteuer. Allerdings: "In allen 20 Bars fanden die Zollbeamten sowohl unversteuerten Tabak, als auch Großbehältnisse mit Wasserpfeifen-Tabak, bei denen das Steuersiegel aufgebrochen war beziehungsweise gänzlich fehlte." 

Insgesamt seien zirka 250 Kilogramm Wasserpfeifen-Tabak von den Zollbeamten sichergestellt sowie gegen die betroffenen Betreiber vor Ort Steuerstrafverfahren wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei eingeleitet worden. 

Des weiteren seien Verstöße gegen bestehende Auflagen seitens des Kreisverwaltungs-Referats wegen nicht ordnungsgemäßer beziehungsweise nicht vorhandener CO-Warnmelder festgestellt sowie ein Vielzahl von Anzeigen wegen Verstößen nach dem Jugendschutz- und dem Gesundheitsschutz-Gesetz durch die Beamten der örtlich zuständigen Polizeiinspektionen aufgenommen worden. Zumeist seien hierbei Tabak und Alkohol an Jugendliche abgegeben beziehungsweise ausgeschenkt worden. 

Zudem wurden laut Mitteilung des Münchner Polizeipräsidiums noch Verstöße gegen das Gaststätten-Gesetz und gegen die Gewerbeordnung angezeigt. Hierunter fielen beispielsweise der Ausschank von Alkohol ohne Genehmigung oder das Rauchen von echtem Tabak innerhalb der kontrollierten Bars. Bei einer Überprüfung der Angestellten und Betreiber seien obendrein Verstöße nach dem Mindestlohn-Gesetz, fehlende Stundenzettel, Schwarzarbeit und Veruntreuung von Arbeitsentgelt festgestellt worden.


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