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Fehlendes Ticket brachte 27-Jährigen ins Visier der Bundespolizei. Daten-Abgleich förderte zwei Vollstreckungs-Haftbefehle ans Licht.

(ty) Ein 27-Jähriger, der am gestrigen Samstag auf der Zugfahrt von Mühldorf nach München keinen Fahrschein vorweisen konnte, wird die kommenden 119 Tage im Justiz-Vollzug verbringen müssen. Im Zuge seiner Identitäts-Überprüfung kamen bei der Münchner Bundespolizei zwei nicht beglichene Geldstrafen offenkundig, die nun in Form von Ersatz-Freiheitsstrafen abgesessen werden müssen.

Der 27-jährige Pole konnte laut Bundespolizei bei einer Ticket-Kontrolle im RB27034 auf der Fahrt von Mühldorf nach München gegen 10.45 Uhr gegenüber der Zugbegleiterin keinen gültigen Fahrschein vorweisen. Zur Feststellung der Personalien wurde die Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof hinzugezogen. Hierbei habe der Pole zunächst falsche Personalien angegeben. Auf der Wache am Gleis 26 sei bei ihm eine auf einen anderen Namen ausgestellte Kreditkarte aufgefunden worden. "Zur Herkunft der Kreditkarte wollte sich der Pole nicht äußern", so ein Polizei-Sprecher.

Im Zuge des Daten-Abgleichs mit den ermittelten richtigen Personalien seien zwei Ausschreibungen zur Festnahme aufgrund von zwei Vollstreckungs-Haftbefehlen festgestellt worden. "Wegen gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls mit Waffen war der 27-Jährige vom Amtsgericht Bielefeld zu einer Geldstrafe in Höhe von 1780 Euro oder 89 Tagen Ersatz-Freiheitsstrafe verurteilt worden", erklärt die Bundespolizei. Zusätzlich habe der Daten-Abgleich eine Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Waffen-Gesetz ergeben. "Vom Amtsgericht Bayreuth war er zu einer Geldstrafe in Höhe von 675 Euro oder 30 Tagen Ersatz-Freiheitsstrafe verurteilt worden."

Da der Pole laut heutiger Mitteilung der Bundespolizei keine der beiden Geldstrafen begleichen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen den Justiz-Behörden übergeben. Zudem werde gegen den in Deutschland wohnsitzlosen Mann wegen der gestrigen Fahrt ohne Ticket von der Münchner Bundespolizei wegen Leistungs-Erschleichung ermittelt; der Realschaden wird von den Gesetzeshütern auf 7,80 Euro beziffert.


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