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Bei derzeit laufenden Kontrollen werden nicht nur tierseuchen-rechtliche, sondern auch tierschutz-rechtliche Mängel festgestellt.

(ty) Zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest führt das Veterinäramt des Pfaffenhofener Landratsamtes derzeit verstärkte Kontrollen der Biosicherheits-Maßnahmen in Schweine-Beständen durch. Dabei liegt laut heutiger Mitteilung ein besonderes Augenmerk auf den Freiland-Haltungen. "Vereinzelt werden dabei neben tierseuchen- auch tierschutz-rechtliche Mängel festgestellt", heißt es aus der Behörde.

Das Veterinäramt weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass eine Einzelhaltung von Tieren – zum Beispiel Schweine, Rinder und Pferde – nicht artgerecht sei. "Üblicherweise leben diese Tierarten in Gruppen – Sozialverbänden – zusammen", wird dazu erklärt. Die Einzelhaltung verstoße deshalb "gegen die maßgebenden Leitlinien und das Tierschutz-Gesetz". Das Veterinäramt sei auf Grund seiner rechtlich zugewiesenen Aufgaben dazu verpflichtet, ihm bekannte Verstöße gegen das Tierschutz-Gesetz abzustellen.

Als Lösung biete sich "zur Vergesellschaftung" eine Tierbestands-Ergänzung oder die Abgabe des Tieres zu einem Partner an. Nur mit einem artgleichen Sozialpartner könne das für das Tierwohl unverzichtbare Sozial-, Ruhe- und Schlaf-, Nahrungsaufnahme- und Komfortverhalten artgerecht ausgelebt werden. Eine Einzelhaltung dieser Tierarten sei lediglich in sehr begründeten Einzelfällen möglich. So zum Beispiel, heißt es aus der Behörde, "wenn eine Vergesellschaftung mit artgleichen Partnern mehrfach versucht, aber nicht zum Erfolg geführt hat".

Oft sei der Tierhalter mit der Aufgabe der Partnersuche für sein Tier oder der Suche nach einer passenden Abgabemöglichkeit überfordert. Dann helfe, obwohl das nicht verpflichtend wäre, gegebenenfalls das Veterinäramt mit seinen Kontakten aus. Laut heutiger Mitteilung konnten in den vergangenen Monaten für insgesamt acht Schweine neue Artgenossen beziehungsweise eine tierschutz-gerechte Unterbringung gefunden werden.


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