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Etliche Verstöße am gestrigen Tag in der Region. Es wird bekräftigt, "dass Zuwiderhandlungen konsequent anzeigt werden"

(ty) Auch gestern hat es in der Region wieder etliche Verstöße gegen die wegen der Corona-Pandemie in ganz Bayern geltenden Ausgangs-Beschränkungen gegeben. Das geht aus den Meldungen von verschiedenen Polizei-Dienststellen hervor, die wir nachfolgend zusammengefasst haben. Bekanntlich drohen satte Bußgelder oder gar Strafverfahren, wenn die Regelungen nicht eingehalten werden. Die Gesetzeshüter appellieren vor dem Wochenende noch einmal eindringlich an die Bürger, sich an die Ausgangs-Beschränkungen zu halten. Zugleich wird angekündigt, "dass die Einhaltung dieser Vorgaben verstärkt kontrolliert und Zuwiderhandlungen konsequent anzeigt werden". 

Seit Beginn der im Freistaat zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus geltenden Ausgangs-Beschränkungen werden die Beamten der Dachauer Polizeiinspektion immer wieder auch von Kollegen der Bereitschaftspolizei aus Eichstätt bei der Überwachung dieser von der bayerischen Regierung erlassenen Allgemein-Verfügung unterstützt. "Vor allem an den Brennpunkten im Landkreis wird häufig kontrolliert, wie etwa am Erholungsgebiet Karlsfelder See", berichtet ein Sprecher der Dachauer Inspektion. Nur in wenigen Ausnahmefällen müssen die jungen Polizisten den Angaben zufolge einschreiten: Die Mehrheit der Landkreis-Bevölkerung halte sich an die Beschränkungen. Aber eben nicht alle.

Bei nahezu 200 Kontrollen am gestrigen Donnerstag seien im Landkreis Dachau in sechs Fällen nämlich Verstöße gegen das Infektions-Schutz-Gesetz festgestellt worden. "Hier handelte es sich ausschließlich um die Nichteinhaltung der Ausgangssperre", wird dazu erklärt. In einem anderen Fall sei ein 25 Jahre alter Dachauer mit seinem Peugeot spazieren gefahren. Die Gesetzeshüter stellten bei der Kontrolle obendrein fest, dass der junge Mann gar nicht im Besitz eines Führerscheins ist. Ferner habe er keinen triftigen Grund für seine Pkw-Tour vorbringen können.

Im Zuständigkeits-Bereich der Kelheimer Polizeiinspektion sind am gestrigen Tage insgesamt acht Verstöße gegen die Ausgangs-Beschränkung zur Anzeige gebracht worden. In einem Fall kontrollierten Beamte laut heutiger Mitteilung in Neustadt an der Donau gleich sechs junge Leute, die auf dem Parkplatz eines Getränkemarkts beisammenstanden und Alkohol tranken. "Die Männer aus dem Landkreis Deggendorf erhielten einen Platzverweis sowie jeweils eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige nach dem Infektions-Schutz-Gesetz", fasst ein Polizei-Sprecher zusammen.

Auch im Stadtgebiet von Freising wurden laut aktueller Mitteilung der örtlichen Polizeiinspektion gestern bei Kontrollen zur Überwachung der erlassenen Ausgangs-Beschränkung wieder mehrere Personen erwischt, die ohne triftige Gründe in Gruppen zusammengekommen waren. So sei gegen 18.30 Uhr eine Gruppe junger Männer in der Nähe des Bahnhofs angetroffen worden, die sich entgegen der Ausgangs-Beschränkungen zum Biertrinken getroffen hatten. "Gegen alle vier Personen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet sowie ein Platzverweis erteilt", erklärt ein Polizei-Sprecher.

 

Vor dem Hintergrund des wohl frühlingshaften Wochenendes appellierte das in Ingolstadt ansässige Polizeipräsidium Oberbayern-Nord – das auch für den Landkreis Pfaffenhofen zuständig ist – heute nochmals an die Bevölkerung, die wegen der Corona-Krise geltenden Regelungen zu beachten. Unter anderem war verfügt worden, dass man die Wohnung nur verlassen dürfe, wenn triftige Gründe vorlägen. "Reine Ausflugs-Fahrten mit dem Motorrad oder dem Cabriolet sind nicht erlaubt", betont ein Sprecher. Und verdeutlicht auch: "Gruppenbildungen bei Picknicks im Park oder ein längeres Verweilen auf Parkbänken verstoßen gegen die Vorschrift."

Bei allem Verständnis dafür, an den bevorstehenden Ostertagen die Freizeit nutzen und soziale Kontakte pflegen zu wollen, appelliert die Polizei an die Solidarität und das Verantwortungs-Bewusstsein der Bürger, "eigene Interessen zugunsten des Allgemeinwohls zurückzustellen". Auch vor dem Hintergrund, keine extra freigemachten Kapazitäten in den Krankenhäusern durch vermeidbare Verletzungen bei Verkehrsunfällen zu belegen, bittet die Polizei darum, "Spazierfahrten unbedingt zu unterlassen". Das Polizeipräsidium weist ausdrücklich darauf hin, "dass die Einhaltung dieser Vorgaben verstärkt kontrolliert und Zuwiderhandlungen konsequent anzeigt werden". 

Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat bekanntlich einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen. Er stehe allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung, diese seien für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei sei ebenfalls informiert. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und führen außerdem auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen: Bayern erlässt Bußgeld-Katalog: So teuer kommen Corona-Verstöße

Die Allgemein-Verfügung zur Ausgangs-Beschränkung in Bayern ist zu finden unter diesem Link.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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