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Änderungen bei Läden, Versammlungen und Gottesdiensten. Die grundlegenden Beschränkungen werden aber bis 10. Mai verlängert. Wir fassen zusammen.

(ty) Die im Freistaat bisher geltenden Schutzmaßnahmen und Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Virus-Pandemie waren bis 3. Mai befristet. Der bayerische Ministerrat hat heute den Plänen des Gesundheits-Ministeriums, zugestimmt, dass die Maßnahmen zunächst um eine Woche bis 10. Mai verlängert werden. "Die kurze Verlängerung soll etwaige Anpassungen nach den Gesprächen zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin zum 11. Mai ermöglichen", heißt es dazu aus der Staatskanzlei. Zugleich wurden aber Lockerungen insbesondere für Geschäfte, Versammlungen und Gottesdienste beschlossen. Wir fassen die neue Situation zusammen.

 

Das bayerische Kabinett hat auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann beschlossen, dass Versammlungen bis 50 Personen ab 4. Mai unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulässig sind. "Das Versammlungs-Recht ist ein besonders wichtiger Bestandteil unserer Demokratie und bleibt das auch in Zeiten der Corona-Krise", so Herrmann. Die derzeitige Entwicklung der Infektionszahlen lasse immerhin eine Lockerung der Beschränkungen zu, "auch wenn wir noch nicht zum normalen Lebensalltag zurückkehren können". Bereits Ende vergangener Woche hätten die Kreisverwaltungs-Behörden Vollzugshinweise erhalten, die sich an der künftigen Rechtslage orientieren und bei Genehmigungen bereits in dieser Woche zu berücksichtigen seien.

Zu den nun beschlossenen Voraussetzungen der Versammlungen gehören laut Innenministerium: Es dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, die alle Mund-Nasen-Bedeckung tragen und untereinander durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten müssen. Zulässig sind ausschließlich ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel für die Dauer von höchstens 60 Minuten. "Voraussetzung ist allgemein, dass jeder Körperkontakt mit Versammlungs-Teilnehmern und Dritten vermieden wird", erklärte Herrmann. "Die Kreisverwaltungs-Behörden werden jeden Einzelfall genau prüfen und bei ihrer Entscheidung die besondere Bedeutung der Versammlungs-Freiheit würdigen."

Nachfolgend ein Überblick darüber, welche Maßnahmen trotz der grundsätzlichen Verlängerung der bislang geltenden Beschränkungen neu geregelt beziehungsweise geändert werden. Die entsprechenden Informationen wurden per Pressemitteilung aus der Staatskanzlei nach der heutigen Kabinett-Sitzung herausgegeben.

Laden-Geschäfte

  • dürfen ab morgen, 29. April, unter folgenden Voraussetzungen öffnen:
  • Buch- und Fahrrad-Läden müssen in Zukunft ebenso die 800-Quadratmeter-Grenze beachten.
  • Generell gilt: größere Laden-Geschäfte dürfen ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Diese mittlerweile zulässige Möglichkeit wird nunmehr ausdrücklich in die Verordnung aufgenommen.
  • Lebensmittel-Geschäfte, Bau- und Gartenmärkte, der Kfz-Handel und die sonstigen schon bisher privilegierten Geschäfte des täglichen Bedarfs können weiterhin mehr als 800 Quadratmeter öffnen.
  • Der Grundsatz "ein Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche" gilt für alle Laden-Geschäfte.

Weitere Branchen

  • Friseur- und Fußpflege-Betriebe dürfen ab 4. Mai wieder öffnen.
  • Ebenso uneingeschränkt dürfen Physio-Therapeuten tätig werden.
  • Auch für diese Berufs-Gruppen gilt künftig insbesondere die Masken-Pflicht.

Gottesdienste

  • sind ab 4. Mai unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
  • maximale Teilnehmerzahl: im Freien 50. In Gebäuden so viele Personen, wie Plätze vorhanden sind, die einen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Plätzen aufweisen
  • grundsätzlicher Mindestabstand: im Freien 1,5 Meter, in Gebäuden zwei Meter
  • Höchstdauer: 60 Minuten
  • Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht, Ausnahme für liturgisches Sprechen und Predigen
  • Kirchen und Glaubens-Gemeinschaften erstellen Infektions-Schutz-Konzepte

 

Versammlungen

  • sind ab 4. Mai unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
  • maximale Teilnehmerzahl: 50
  • nur im Freien und ortsfest
  • bei grundsätzlichem Mindestabstand von 1,5 Metern und ohne Verteilung von Flyern etc.
  • Höchstdauer: 60 Minuten
  • maximal eine Versammlung je Kalendertag mit gleichem Veranstalter beziehungsweise gleichen Teilnehmern.

ÖPNV

  • Bei der Masken-Pflicht im ÖPNV wird vom bayerischen Ministerrat klargestellt, dass diese auch im Rahmen der Schüler-Beförderung gilt.

Außerdem

  • Im Übrigen bleibt es laut heutiger Mitteilung aus der bayerischen Staatskanzlei bei den bisherigen Regelungen (Ausgangs-Beschränkungen, Besuchs-Verbote, Betriebs-Verbote, Maskenpflicht beim Einkauf sowie im ÖPNV).
  • Auch die Einreise-Quarantäne-Verordnung wird bis zum 10. Mai verlängert.

Erstattung für Eltern

"Die Staatsregierung wird Eltern, die wegen des Betretungs-Verbots aufgrund der Corona-Virus-Pandemie keine Kinder-Tagesbetreuung oder Mittags-Betreuung in Anspruch nehmen können, für drei Monate von den Kosten entlasten", wurde nach der heutigen Kabinett-Sitzung erklärt. "Dazu sollen den Trägern in der Kinder-Tagesbetreuung und in der Mittags-Betreuung die Elternbeiträge im April, Mai und Juni 2020 pauschal ersetzt werden." Im Gegenzug müssten die Träger für diese Zeit auf die Eltern-Beiträge verzichten.

"Der Freistaat Bayern macht den Trägern damit ein sehr attraktives Angebot, um die Eltern von Beiträgen zu entlasten", so die Staatskanzlei. "Eltern von Kindern in der Notbetreuung leisten grundsätzlich weiterhin ihre Elternbeiträge", heißt es weiter. Für Eltern, die aufgrund des Beitrags-Ersatzes keine Elternbeiträge bezahlen, entfalle in der Folge der Anspruch auf das Krippengeld.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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